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Russisches Gericht:
Meta schuldig, WhatsApp wird aber nicht verboten

Der Krieg gegen die Ukraine hat Russland international isoliert, innerhalb des Landes tobt außerdem der Kampf gegen all jene, die aus Sicht Russlands missliebige Informationen verbreiten. Dazu zählt nun offiziell auch die Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Mutter Meta.
22.03.2022  09:15 Uhr
Westliche IT-Konzerne stehen seit dem Beginn der russischen Invasion der Ukraine im Visier der Zensurbehörden und sonstigen staatlichen Stellen Russlands. Der Grund ist klar: Die eigenen Propagandalügen sollen unwidersprochen bleiben. Solche Gegenstimmen kommen vorzugsweise über soziale Medien und so geraten YouTube, Twitter sowie Facebook und Co. ins Visier der russischen Zensoren.

Keine Folgen für WhatsApp

Damit beschäftigt sich auch die russische Rechtsprechung und wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat ein Moskauer Gericht Meta der "extremistischen Aktivität" schuldig gesprochen. Das hat allerdings in erster Linie eine Auswirkung auf die bereits verbannten Angebote Facebook und Instagram, WhatsApp ist davon vorerst nicht betroffen.

WhatsApp, Instagram & Co: Wie Jugendliche am liebsten kommunizieren
Infografik WhatsApp, Instagram & Co: Wie Jugendliche am liebsten kommunizieren

Der Grund dafür ist natürlich, dass der Messenger zu den beliebtesten Diensten seiner Art in Russland zählt. Laut einer Studie aus dem Vorjahr nutzen rund 80 Prozent aller russischen Einwohner*innen über 14 Jahren WhatsApp zur Kommunikation. Oder besser gesagt "nutzten": Denn aufgrund der unsicheren Zukunft des Meta-Messengers haben viele in den vergangenen Wochen Telegram heruntergeladen und greifen seither zu diesem als Alternative zu WhatsApp.

Laut der aktuellen Gerichtsentscheidung ist Meta im Wesentlichen untersagt worden, in Russland Büros zu eröffnen oder Geschäfte zu betreiben. Für russische Bürger*innen gibt es aber immerhin eine Entwarnung: Die Verwendung von Facebook und Co. bleibt straffrei. Viele haben in den vergangenen Wochen VPN-Dienste heruntergeladen und abonniert, um trotz staatlicher Einschränkungen auf westliche Plattformen zugreifen zu können.

Laut einem Sprecher der russischen Justiz bleibt das vorerst ohne Folgen: "Die Nutzung von Meta-Produkten durch natürliche und juristische Personen sollte nicht als Beteiligung an extremistischen Aktivitäten angesehen werden."

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