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Kommentare zu:

Rittenhouse-Prozess könnte wegen Apple-Mail-Kompression platzen

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[o1] Sterneneisen am 18.11. 10:57
+4 -
Und das Video von der Drohne auf einem Laptop bzw. externen oder Online Speichermedium zu speichern und zu verteilen gingt nicht?
[re:1] pcfan am 18.11. 12:11
+ -
@Sterneneisen: dacht ich mir auch.
USB Stick, CD, SD Karte, ... so schwer ist das ja nun nicht.

Oder Dropbox bzw. ein anderer ähnlicher Service
[o2] mh0001 am 18.11. 11:02
+ -
Und das Video ist jetzt nicht verwertbar, weil aufgrund des Kompressionsalgorithmus nicht mehr gewährleistet ist, dass es absolut identisch zum Original ist, oder was soll das implizieren?
[re:1] ZappoB am 18.11. 11:30
+ -
@mh0001: Genau das wurde in einem anderen Artikel als Grund genannt.
[re:2] dahoood am 18.11. 11:59
+1 -
@mh0001: Fast richtig: Beweise müssen allen Parteien identisch vorliegen. Man kann in manchen Jurisdiktionen in solchen wie hier geschilderten Fällen damit argumentieren, dass Beweismaterial mit unterschiedlicher Güte nicht mehr die selben Beweismittel sind (4K vs. 360p sind einfach nicht mehr identisch bzw. nicht mehr die selben Daten). Die Verteidigung, kann dann mit einem fehlerhaften Prozess oder manchmal sogar bis zur Befangenheit mancher Parteien argumentieren. Und wie wir wissen heißt es "in dubio pro reo"...auch wenn Täter offensichtlich überführt werden müssten.
[o3] Alexmitter am 18.11. 11:03
+2 -
Momentmal was, die US Justiz verschickt Dateien via Airdrop?
[re:1] andy69 am 18.11. 11:19
+ -1
@Alexmitter: Unglaublich, nicht war!? - Absurdistan, wie ich immer die USA nenne. Dieses Video ist wohl ein Beweismittel, das gesichert werden müsste. Eine Sicherung in der Cloud oder ein Zusenden via "Airdrop" ist wohl rechtlich nicht einwandfrei. Aber vielleicht doch - in Absurdistan....
[re:1] ZappoB am 18.11. 11:35
+2 -
@andy69: Kurze Frage an euch: was genau ist an AirDrop in dieser Situation schlecht? Es handelt sich um eine reine P2P-Übertragung und hat mit der Cloud nichts zu tun. Da sehe ich eher den Umweg über Mail als kritisch. "Absurd" (mit deinem Wort) hingegen sehe ich die Unfähigkeit, das Video unkomprimiert zu versenden. Und Drohnen verwenden typischerweise MicroSD-Karten zur Speicherung, warum sichert man nicht direkt die originale Datei?
[re:2] dahoood am 18.11. 12:01
+ -
@andy69: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wollten die zuerst AirDrop zwischen Android und MacOS versuchen, sind gescheitert und haben dann Mail genutzt. AirDrop hat eigentlich keine Kompression :-)
[o4] tomsan am 18.11. 11:24
+1 -1
Und das 11,2MB Video zeigt nun was anderes als das 3,6MB Video?
[re:1] witek am 18.11. 11:52
+3 -
@tomsan: Nein, aber in dem Prozess geht es um minimalste Details, da es um die Frage geht, ob es Notwehr oder Mord war. Denn Rittenhouse wurde auch selbst angegriffe und es ist aufgrund des Materials meines Wissens nach extrem schwer zu beurteilen, ob Vorsatz im Spiel war. Und da sind minimale Details womöglich entscheidend. Was auf dem konkreten Video zu sehen ist, weiß ich aber nicht genau.
[re:2] dahoood am 18.11. 12:07
+ -
@tomsan: Kommt drauf an, was aus dem Video wird: Pixelmatsch in hoher Auflösung oder hohe Details auf Briefmarkengröße. In beiden Fällen kann man nur raten was man sieht und bei Strafsachen gilt solange die Unschuld bis bewiesen werden kann. Eigentlich auch gut so, da man von so hochbezahlten und (normalerweise) gut ausgebildeten Mensch erwarten muss, eine richtige Entscheidung zu treffen. Wie wir alle wissen, werden Menschen in der Justiz in der Regel für schlampiges Verhalten oder Fehlentscheidung selten zur Rechenschaft gezogen ;-)
[re:3] rallef am 18.11. 23:50
+ -
@tomsan: Es wird ganz formal argumentiert, dass der Verteidigung nicht die gleichen, sprich identischen (!) Beweismittel vorlagen wie der Anklage - auf diese Weise sind schon erheblich wichtigere Prozesse geplatzt.

Dass es zudem - inhaltlich - auch noch um kleinste Details geht, die zwischen Mord und Notwehr entscheiden und eben für die Verteidigung möglicherweise nicht mehr erkennbar waren, für die Anklage vielleicht wohl, interessiert da fast nur noch am Rand.

Fun fact: Die Staatsanwaltschaft ermittelt in den USA durchaus und explizit parteiisch GEGEN den Angeklagten, der sich mit den vorgelegten bzw eigenen Beweismitteln selbst verteidigen muss, während bei uns die Staatsanwalt (jedenfalls offiziell) unparteiisch ermittelt.
[o5] ZappoB am 18.11. 11:43
+1 -1
@WinFuture: Zur Überschrift: ja, es ist wirklich ein toller Clickbait, hier wieder Apple dabei stehen zu haben, aber es ist die Unfähigkeit der Beteiligten, das Video unkomprimiert (auch das geht bei Apple-Mail) zu senden. Und die Hauptfrage die sich mir stellt: warum werden solche Videos überhaupt von Handy zu Handy geschickt und nicht auf einem "versiegelten" (im Sinne von vor Manipulation geschützten) Rechner mit großem Bildschirm präsentiert? Stammen doch von einer Drohne!
[re:1] witek am 18.11. 11:47
+ -
@ZappoB: Gibs mir, sprich schmutzig zu mir. Wirf mir Clickbait vor! ;)
Aber ernsthaft: Das denken wir uns doch nicht einfach aus. Zitat: "Assistant District Attorney James Kraus told the court that "going from an iPhone to an Android, it appears, somehow compressed the file [...] we did not know that this would occur." (Edit: Typos)
[re:1] ZappoB am 18.11. 13:31
+5 -1
@witek: "Rittenhouse-Prozess könnte wegen Apple-Mail-Kompression platzen" impliziert, dass es an Apple liegt, was einfach dadurch schon Klicks generiert, deshalb nenne ich es Clickbait.

"könnte wegen Mail-Kompression platzen" (ohne Apple) wäre korrekt, aber es klingt dann wohl einfach zu langweilig. Noch sinnbefreiter ginge auch: "Rittenhouse-Prozess könnte wegen fehlendem AirDrop bei Andriod platzen".

Wenn die beteiligten Personen nicht in der Lage sind, das originale Video zu sichern und zur Verfügung zu stellen, ist das aber weder ein iOS noch ein Android Problem - und danach sollte sich die Überschrift richten.
[re:1] rallef am 18.11. 23:56
+1 -1
@ZappoB: Es war doch aber Apple Mail, welches das Ding nun mal (ohne Wissen der Beteiligten) komprimiert hat?! Ja klar, als Fanboy regt man sich darüber auf, aber wenn man die Info um euretwegen weglässt, wäre das noch viel mehr eine Verdrehung der Tatsachen.
[re:1] ZappoB am 19.11. 20:32
+2 -
@rallef: Als Fremden in der Apple-Welt erkläre ich es dir gerne: du kannst Videos auch als Datei und damit unkomprimiert versenden. Wenn mich dieses Wissen in deinen Augen zu einem Fanboy macht, dann ist das eine recht arme Welt, in der du lebst. Und "ohne Wissen" komprimiert Apple Mail auch nicht, denn es steht ganz klar da: "Video wird komprimiert", wenn man ein Video als solches versendet. Lesen können sollte man Anwälten und Polizisten (und Fanboys) schon unterstellen dürfen.

Als Fanboy KÖNNTE ich wie du argumentieren und sagen: lag doch wohl an Android, wenn die AirDrop nicht unterstützen. Ist natürlich dummes Geschwätz, aber zu sagen, ein Gerät/OS ist "schuld" weil ein spezieller Nutzer nicht damit umgehen kann, ist schon recht "fanboyig".
[o6] DRMfan^^ am 18.11. 11:44
+1 -2
Das ist doch ein Fehler, den man durchaus heilen kann. Wieso dann teuer den Prozess neu aufrollen? Aber schon dreist, dass Email-Anhänge "transparent" rekomprimiert werden, das hätte ich auch nicht gedacht - und das wiederum ist der Grund, nicht die Inkompatibilität, sondern dass Apple (offenbar ohne Hinweis?) Mailanhänge manipuliert.
[re:1] wunidso am 18.11. 14:37
+ -
@DRMfan^^: Wenn die Jury bereits tagt, ist die Beweisführung bereits abgeschlossen. Wenn die Verteidigung erst nach Abschluss erfährt, dass das ihr zur Verfügung stehende Video nicht dasselbe ist, wie das der Anklage, und ihr damit evtl. eine Möglichkeit zur Verteidigung entgangen ist, halte ich es schon für nachvollziehbar das Gerichtsverfahren anzufechten.
[re:1] DRMfan^^ am 18.11. 15:01
+ -
@wunidso: Es ist eine Sache, einen zusätzlichen Verhandlungstag dafür einzuberufen. Dafür das ganze Verfahren mit allen Formalia erneut zu durchlaufen ist aber sinnbefreit. Entweder das vollständige Video zeigt relevant mehr oder nicht.
[re:1] rallef am 19.11. 00:04
+ -
@DRMfan^^: Nein, eben nicht. Klar ist es ziemlich formal argumentiert, aber wenn die Jury tagt, gibt es eben kein Zurück mehr in die Beweisaufnahme. Und wenn dem Angeklagten die Möglichkeit genommen ist sich mit vernünftigem Beweismaterial zu verteidigen, ist das Rechtsstaatlichkeitsprinzip durchbrochen, und der Prozess muss notwendig platzen.
[re:1] DRMfan^^ am 19.11. 13:23
+ -
@rallef: Das mag prozessrechtlich so sein, sinnvoll wird es deswegen aber nicht.
[re:2] DerTigga am 19.11. 16:45
+ -
@DRMfan^^: Soweit ich das verstehe, gehts dir aber um den Anspruch erfolgreich gestellt kriegen dürfen, das eine Weiterführung machbar bzw dieses 'Problem' doch bitte nur ne in minimaler Zeitspanne X beseitigbare Lapalie sei.
Als Metapher gilt da aber: mitten auf der Autobahn anhalten, wenden und 200 - 350m zurück zur grade verpassten Ausfahrt fahren zu wollen kann man zwar rein technisch gesehen tun - und manche ****** krieg(t)en das sogar fertig, 'einfach' zu bringen - ist aber eben erlaubnistechnisch nicht vorgesehen, daher gehts dann und in der vergleichsweise ähnlichen Konstellation auch nur: weiter gradeaus..?
Und wenn das jemandem irgendwie nicht passt, das er deswegen einmal die Kirche ums Dorf tragen muss, mag das zwar sein, ist aber von demjenigen hinzunehmen.. ;-)
[o7] dahoood am 18.11. 12:03
+ -
Mich wundert das wirklich...eigentlich fragt mich Mail immer zuerst, wie die Anhänge versendet werden sollen (höchste Kompression bis Original) und zeigt mir die voraussichtliche Größe der Mail im MByte an.
[re:1] patron76 am 18.11. 13:51
+ -
@dahoood: genau so ist das auch!
[re:2] Islander am 18.11. 15:11
+4 -
@dahoood: Hab es eben spontan getestet (iOS 15.1.1), tatsächlich rekomprimiert das System das Video, egal, ob ich es als Anhang in der Mail App wähle, oder über die Fotos App versenden möchte. Es gibt keine Auswahlmöglichkeit, allerdings kann man sehen, dass es rekoprimiert wird.

Was aber auch problemlos geht, das Video in der Dateien App sichern, und dann dort als unkomprimierten Anhang auswählen. Da fehlte der Staatsanwaltschaft wohl einfach die technische Versiertheit.

Mal angesehen davon, dass es dutzende andere Möglichkeiten gibt, das Video unkomprimiert zu übermitteln.
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