[o1] saimn
am 09.11. 12:49
+1
-1
Wenn ich keinen Kassenbon bekomme, was bekomme ich dann? Irgendeinen Nachweis muss ich doch bekommen?
@saimn: Sie werden eine handschriftliche erstellte Quittung ausstellen müssen. Das ist gesetzliche Anforderung, der sie sich nicht entziehen können.
@LostSoul: bei Bargeldzahlungen wird eine Kasseneinerichtung mit TSE Einheit zwingend benötigt, daher fraglich ob das ausstellen händischer quittingen nicht nach hinten losgeht.
Das Thema nennt sich Kassensicherungsverordnung.
Das Thema nennt sich Kassensicherungsverordnung.
@dernoname: Bis Ende 2022, wenn ich es gerade richtig im Kopf habe, gilt für "alte" Registrierkassen immer noch die Übergangsregelung, sodass diese keine TSE benötigen. Daneben können also händische Quittungen ausgestellt werden, damit die die rechtlichen Vorgaben (§368 BGB, § 257 HGB, § 146 AO, § 14 UStG und ein paar weitere, die ich gerade nicht auswendig im Kopf habe) eingehalten werden können.
Ob es hingegen sinnvoll ist, händische Quittungen auszustellen, ist eine gänzlich andere Frage, da damit auch verschiedene rechtliche Risiken verbunden sind. Man kann natürlich abwägen, was einen teurer zu stehen kommt: Ein Haufen fehlerhaft ausgestellter Quittungen und damit entstehende Steuerrisken oder vollständig wegbrechender Umsatz und damit auch Gewinn.
Dennoch ein "+" von mir, da den Hinweis natürlich grds. korrekt ist.
Ob es hingegen sinnvoll ist, händische Quittungen auszustellen, ist eine gänzlich andere Frage, da damit auch verschiedene rechtliche Risiken verbunden sind. Man kann natürlich abwägen, was einen teurer zu stehen kommt: Ein Haufen fehlerhaft ausgestellter Quittungen und damit entstehende Steuerrisken oder vollständig wegbrechender Umsatz und damit auch Gewinn.
Dennoch ein "+" von mir, da den Hinweis natürlich grds. korrekt ist.