Illegaler Download - ohne PC
Dabei ist der illegale Download nicht strittig, allerdings erfolgte dieser über einen vom Sohn der alten Dame eingerichteten Freifunk-Knoten. Für das Gericht war die Frau aber dennoch die Täterin und auch das Landgericht Köln hat den Spruch auf erster Instanz nun bestätigt. Wie die Anwältin und Freifunkerin Beata Hubrig in ihrem Blog berichtet (via Heise), muss die Frau auch nach der Entscheidung der zweiten Instanz einen Schadenersatz in Höhe von 2000 Euro zahlen.Hubrig: "Somit ist das eigens als Schutz für ehrenamtliche Freifunker bekräftigte Haftungsprivileg im Telemediengesetz hinfällig, der Gesetzgeber hat offensichtlich die marode gesparte Funktionsfähigkeit seiner Gerichte überschätzt." Die Anwältin meint, dass eine Verteidigung gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung so lange aussichtslos sei, bis die Anschlussinhaberin ermittelt hat, wer tatsächlich schuld ist - was natürlich alles andere als realistisch ist.
Die Berliner Rechtsanwältin ist entsprechend sauer auf diese Interpretation des Gesetzes. Denn eigentlich sollte die Novelle des Telemediengesetzes genau solche Fälle verhindern - doch offenbar legen die Gerichte das Gesetz anders aus als von der Politik gedacht und von Nutzern erhofft. Hubrigs hartes Fazit: "Die zarte Pflanze der Digitalisierung wird mit dieser Rechtsprechung zertrampelt."