X

Werbeanrufe:
Ab morgen höhere Hürden - Netzagentur mit mehr Macht

Morgen tritt ein neues Gesetz zum Schutz von Verbrauchern gegen unerwünschte Werbeanrufe in Kraft. Dieses erlegt Unternehmen schärfere Pflichten auf und gibt der Bundesnetzagentur auch mehr Rechte in die Hand, die Gesetzeslage durchzusetzen.
30.09.2021  15:43 Uhr
Grundsätzlich genügt es fortan nicht mehr, dass sich Werbetreibende auf irgendeine nicht besonders gut nachvollziehbare Zustimmung des Verbrauchers berufen. Sie müssen vielmehr klar dokumentieren, dass ihren Werbeanrufen zugestimmt wurde - und die entsprechenden Belege sind darüber hinaus für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufzubewahren, damit sie in Streitfällen auch später noch nachvollziehbar sind. Dies ist in der Neufassung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge geregelt, das bereits vor einiger Zeit beschlossen wurde. Morgen tritt es nun offiziell in Kraft. Wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur gegenüber der Nachrichtenagentur DPA ausführte, wird es damit auch für die Behörde leichter, missbräuchliche Fälle von Werbeanrufen zu verfolgen.

Noch immer viele Fälle

Denn zukünftig ist es für die Behörde nicht mehr nur relevant, ob und unter welchen Umständen Verbraucher kontaktiert wurden. Die Bundesnetzagentur kann bereits Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen, wenn ein Unternehmen der Dokumentationspflicht nicht in hinreichendem Maße nachkommt. Wer also keine korrekten Nachweise führt und trotzdem irgendeinen Verbraucher anruft, kann belangt werden. Hinzu kommt nun außerdem, dass schon seit dem Sommer keine Verträge über Strom- und Gaslieferungen mehr am Telefon abgeschlossen werden dürfen.

Gegen die Belästigung am Telefon wurden schon mehrfach gesetzliche Initiativen auf den Weg gebracht. Damit konnte das Problem zwar eingedämmt, aber noch immer nicht vollständig unter Kontrolle gebracht werden. Die Bundesnetzagentur hat allein im ersten Halbjahr 43.000 Beschwerden in dem Bereich bearbeitet und Bußgelder in Höhe von über einer Million Euro verhängt.

☀ Tag- / 🌙 Nacht-Modus
Desktop-Version anzeigen
Impressum
Datenschutz
Cookies
© 2024 WinFuture