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Verbraucherschützer warnen vor Vertragsabschlüssen am Tablet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband macht auf eine mittlerweile gängige Praxis aufmerksam, die häufig nicht im Sinne der Kunden ist. Es geht dabei um Verträge, die im lokalen Handel per Unterschrift auf einem Tablet geschlossen werden.
22.08.2021  17:08 Uhr
Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, hat in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa Neuregelungen für Verträge angeregt, die im lokalen Einzelhandel geschlossen werden. Das geht aus einem Bericht der Süddeutschen hervor. Konkret geht es dabei um Verträge, deren Form zum Beispiel als PDF auf einem Tablet vorliegt. Kunden beschwerten sich laut Müller immer wieder bei den Verbraucherschützern, da sie hinterher überrascht waren, was dabei eigentlich alles vertraglich geregelt wurde und was sie tatsächlich unterschrieben haben.

Verträge immer gründlich lesen und bei Unklarheiten nachhaken

"Eigentlich könnte ich auch hier den Vertrag lesen und zurückscrollen. Das tut aber keiner, vor allem nicht, wenn der Verkäufer ungeduldig ist und hinter mir der nächste Kunde wartet", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.

Generell sei zu besonderer Vorsicht zu raten, wenn Verträge durch eine Unterschrift auf einem Tablet geschlossen werden, so Müller. Kunden sollten solche Verträge behandeln, als lägen sie auf Papier vor ihnen und sollten sie daher gründlich durchlesen und bei Fragen dazu diese auch stellen. Wer beispielsweise auf dem Tablet den Text nicht gut lesen kann, sollte alternativ darum bitten, den Vertrag vorab ausgedruckt zum Lesen vorgelegt zu bekommen. Die Verbraucherschützer schlagen zudem vor, dass die Politik für Tablet-Verträge eine Regelung festschreibt, die dem im Onlinehandel ähneln.

Diese Forderung zielt vor allem auf ein Widerrufsrecht, mit dem ein Kaufvertrag bis zu 14 Tage nach Abschluss zurückgenommen werden kann.

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