[o1] DRMfan^^ am 20.07. 14:29
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Schwierig, da so eine Generalvollmacht auszugeben. Die frage ist ja auch, wann ist es kein Homoglyph mehr? Bei Ersetzungen ja, aber bei Zeichendrehern? Und bei zwei Zeichendrehern?
Was ist, wenn die Domain gar nicht bösartig, etwa für Phishing genutzt wird, sondern legitim?
Das Microsoft als Registrar das selber macht, ok - aber das die andere Registrare zwingen dürfen finde ich doch schon fragwürdig.
Was ist, wenn die Domain gar nicht bösartig, etwa für Phishing genutzt wird, sondern legitim?
Das Microsoft als Registrar das selber macht, ok - aber das die andere Registrare zwingen dürfen finde ich doch schon fragwürdig.
[re:1] tueftler42 am 20.07. 14:58
@DRMfan^^: Ja, so Grenzfälle können da schwierig werden.
Stellt sich für mich aber die Frage wie oft das vorkommt, dass jemand eine URL wählt, deren Schreibweise oder Wortlaut dem eines großen Konzern ähnelt, ohne wenigstens die Absicht zu haben, von dessen Bekanntheit zu profitieren. Auch wenn nicht die Absicht besteht, Phishing o.Ä. zu betreiben.
Und "zwingen" lese ich da jedoch nicht raus. Da steht ja nur dass Microsoft den Registrar "auffordern" kann, die Domäne zu löschen. Ob der das tut bleibt dem Wortlaut nach erstmal immer noch ihm überlassen. Wo wir bei Uneinigkeit ja wieder beim Gericht landen würden.
Stellt sich für mich aber die Frage wie oft das vorkommt, dass jemand eine URL wählt, deren Schreibweise oder Wortlaut dem eines großen Konzern ähnelt, ohne wenigstens die Absicht zu haben, von dessen Bekanntheit zu profitieren. Auch wenn nicht die Absicht besteht, Phishing o.Ä. zu betreiben.
Und "zwingen" lese ich da jedoch nicht raus. Da steht ja nur dass Microsoft den Registrar "auffordern" kann, die Domäne zu löschen. Ob der das tut bleibt dem Wortlaut nach erstmal immer noch ihm überlassen. Wo wir bei Uneinigkeit ja wieder beim Gericht landen würden.
@DRMfan^^: Aus dem letzten Satz ergibt sich aber eigentlich, dass die Registrare nicht widerspruchslos die Forderungen von Microsoft erfüllen müssen, sondern selber überprüfen dürfen.
Hab jetzt keine Lust das alles ausfürlich zu studieren, aber die Domains, um die es im Urteil geht, sind nicht nur Homoglyphen.
Hab jetzt keine Lust das alles ausfürlich zu studieren, aber die Domains, um die es im Urteil geht, sind nicht nur Homoglyphen.
@Link: Ich verstehe das so, dass Microsoft das erstmal darf und sie dagegen Beschwerde einlegen können - bis zur Entscheidung aber die Domain beschlagnahmt bleibt.
[re:1] Nunk-Junge am 20.07. 17:37
@DRMfan^^: Nein, der Registrar kann die Aufforderung von Microsoft verweigern und dann bleibt es wie es ist bis ein Gericht entschieden hat. Aber warum sollte ein Registrar das tun? Wenn das Gericht die Meinung Microsofts bestätigt, dann müssen sie die Kosten tragen.
@DRMfan^^: Naja so ziemlich jede Form von "Microsoft" ist illegal, da Microsofts Rechte verletzt werden.
Aus dem Artikel geht jetzt leider nicht 100%ig hervor, ob es nur um Homoglyph geht, die Rechte von MS verletzen. Aber da es als "Alternative" zu den ständigen Klagen von MS erteilt wurde, wird es wohl so sein, da MS kein Recht hat, gegen Homoglyph z.B. bzgl. lntel (Achtung ich habe ein kleines L genutzt) zu Klagen.
Aus dem Artikel geht jetzt leider nicht 100%ig hervor, ob es nur um Homoglyph geht, die Rechte von MS verletzen. Aber da es als "Alternative" zu den ständigen Klagen von MS erteilt wurde, wird es wohl so sein, da MS kein Recht hat, gegen Homoglyph z.B. bzgl. lntel (Achtung ich habe ein kleines L genutzt) zu Klagen.
@nussis:
- Land: USA
- Nr.: Civil Action No. 1:21-cv-822
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Facsimile: +1 (415) 986-2827
Email: gramsey@crowell.com
Ach ja, hätte man alles dem Link im Artikel entnehmen können, hab ich nämlich auch grad getan...
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Ach ja, hätte man alles dem Link im Artikel entnehmen können, hab ich nämlich auch grad getan...