"Unlogische" Argumentation
Ein zentraler Punkt der Klagen ist das erwähnte Recht auf freie Meinungsäußerung. Trump und seine Anwälte argumentieren, dass die Tech-Firmen staatliche Akteure seien und somit der Erste Verfassungszusatz für sie gelte.Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass dieses Argument herangezogen bzw. ausprobiert wird, erfolglos wohlgemerkt. Die NYT hat hierzu den Juristen und Professor Eric Goldman befragt und dieser erklärte es für wenig aussichtsreich: "Mark Zuckerberg (Facebook-Chef) arbeitet nicht für die Regierung, Jack Dorsey (Twitter-Chef) arbeitet nicht für die Regierung. Die Idee, dass wir sie irgendwie - auf magische Weise - als eine Erweiterung der Regierung behandeln können, ist unlogisch."
Die Social-Media-Unternehmen sind hier durch die Section 230 geschützt, das ist im Wesentlichen die US-Version von Hausrecht im Netz. Die Firmen haften dadurch nicht für Inhalte, die auf ihren Plattformen gepostet werden, und haben auch das Recht, Beiträge, die gegen Standards verstoßen, zu entfernen. Trump sieht in Section 230 einen Verstoß gegen die Verfassung und will, dass sein Zugriff auf Twitter und Facebook wiederhergestellt wird, zudem will er, dass er künftig über jeglicher "Zensur" dieser Art steht.