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eBay Kleinanzeigen:
Warnung vor aktueller Abzocke mit Geschenkkarten

eBays Kleinanzeigen-Plattform erfreut sich enormer Beliebtheit. Diese Popularität ist einerseits gut, da man viele Nutzer und somit Produkte anzieht, andererseits macht das eBay Kleinanzeigen auch für Betrüger interessant. Aktuell warnt das LKA Niedersachsen vor einer Masche.
21.06.2021  15:14 Uhr
Wer vor allem in einer großen Stadt lebt, der hat wahrscheinlich schon selbst einmal etwas via eBay Kleinanzeigen ge- oder verkauft. Um die Handelsplattform kommt man schlichtweg nicht herum. Das wissen natürlich auch Betrüger und diese lassen sich immer wieder neue Abzockmaschen einfallen.

Aktuelle Abzockwelle

Im Wesentlichen kann man die Warnungen zu den aktuellen Versuchen folgendermaßen zusammenfassen: Finger weg von allen Geschäften - Käufen und Verkäufen - die in irgendeiner Weise mit Geschenkkarten zu tun haben. Wenn also ein Interessent nicht (nur) Geld, sondern auch eine Guthaben-Karte von Amazon, Steam, iTunes, Google etc. haben will, sollte man schnell das sprichwörtliche Weite suchen und die entsprechende Person bei eBay melden.

So warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen aktuell (via Caschy), dass man in den letzten Tagen immer wieder Hinweise auf eine Masche bekomme, die erneut in Kleinanzeigenportalen die Runde macht: "Angebliche Kaufinteressenten bekunden hohes Interesse an einem Produkt, welches ein Verkäufer in Kleinanzeigenportalen eingestellt hat", die Ware werde dabei auch ungeprüft akzeptiert.

Allerdings soll der Kauf ein Geschenk für Bekannte oder Verwandte werden. "Da der angebliche Käufer sich nicht in Deutschland befindet, bittet er um die Zusendung der Ware an die Dritte Person", so das LKA weiter. Der vermeintliche Käufer bittet den Verkäufer (lies: das Betrugsopfer) als "besondere Überraschung" noch um den Kauf und das Beilegen von einer Guthabenkarte - was man natürlich als Überweisung ersetzt bekomme, so das Versprechen.

Aus persönlicher Erfahrung (ohne Folgen) können wir auch berichten, dass eine andere Masche mit der Abholung der Ware durch eine Spedition arbeitet, dieses erfordere aber eine Anzahlung in Form einer Guthabenkarte. Das Wie variiert also immer wieder, nicht aber das Was, also die Gutscheinkarten.

Das LKA Niedersachsen zusammenfassend: "Lassen Sie sich nicht auf diese Betrugsmasche ein. Versenden Sie keine Guthaben-Codes an Unbekannte Personen, weder als Karten oder per Mail. Sollten Sie auf die Masche bereits hereingefallen sein, so prüfen Sie beim Guthabenanbieter, ob Sie die Karte noch sperren lassen können. Einige bieten dies an. Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle."
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