Der Bundestag hat eine Vereinfachung für Cookie-Anfragen auf den Weg gebracht - die Rahmenbedingungen müssen aber noch genau gefasst werden. Im neuen Gesetz sind Cookie-Manager dabei nun anerkannt, sodass der Nutzer es künftig einfacher haben wird.
Mit dem neuen Gesetz wird zunächst einmal die EU-Vorgabe für den Umgang mit Cookies im Netz in nationales Recht umgesetzt - das soll für Rechtsklarheit sorgen. Die Idee, dabei nun aber Cookie-Abfragen zum Beispiel über grundlegende Browser-Einstellungen vorab zuzulassen, war in dem deutschen Gesetzentwurf gar nicht mehr mit dabei. Dafür will die Politik laut der Nachrichtenagentur dpa lieber auf Dienste setzen, die nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren für das Opt-in zum Setzen von Cookies zu Werbezwecken und damit einhergehende Datenverarbeitungen bereitstellen.
Damit will man Sicherheit bieten, dass die Anbieter von Cookie-Anfragen-Lösungen keinerlei wirtschaftliche Interessen verfolgen. Wie das im Einzelnen aber genau aussehen soll, ist noch nicht geklärt. Das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) sieht dabei unter anderem vor, dass ein Nutzer an einer Stelle zentral verwalten kann, welchen Cookies er zustimmt und welchen nicht. Damit könnten die Cookie-Anfragen, die man beim Besuch jeder Webseite zu sehen bekommt, "im laufenden Betrieb" für Nutzer wegfallen.
Gesetz angenommen
Der Entwurf für das "Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz" (TTDSG) hat der Bundestag nun mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, AfD, FDP und die Linke waren dagegen, die Grünen enthielten sich. Ziel des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) ist eine handhabungsfreundlichere Umsetzung. Eine Einwilligung muss aber vor dem Setzen eines Werbe-Cookies auf jeden Fall erfolgen.
Siehe auch: Google will Tracking-Cookies durch komplett neue Technologie ersetzen