Gesetze müssen sich ändern
Eine solche unrechtmäßige Absenkung des Steuersatzes ist aus Sicht des Gerichtes aber nicht hinreichend belegt worden. Die Nachzahlungsanordnung ist damit aufgehoben worden. Damit folgten die Richter ihrer Linie, die schon im Streit zwischen der EU-Kommission und der Apple-Niederlassung in Irland zum Tragen kam. Auch hier reichten die Nachweise nicht aus, um die Einschätzung der EU-Kommission zu untermauern.Amazon zog sich immer wieder auf die Position zurück, alle geltenden Gesetze eingehalten und auch keine Sonderbehandlung genossen zu haben. Gleichwohl wird es von der Öffentlichkeit durchaus als Problem angesehen, dass enorm erfolgreiche Großkonzerne sich in den Steuer-Oasen der EU ansiedeln und von dort aus das dicke Geschäft auf dem europäischen Markt machen. Die Entscheidungen der Richter zeigen hier aber auf, dass es nicht genügt, wenn die Verantwortlichen in der Politik in Aktionismus verfallen. Stattdessen wäre es eben nötig, die rechtlichen Grundlagen anzupassen.
Siehe auch: Nummer kleiner als Apple: EU fordert Steuernachzahlung von Amazon