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Kartellbeschwerde:
Apple unter Feuer durch Springer, Facebook & Co

Eine Gruppe von großen deutschen Medien-, Marketing- und Technologie­firmen hat Kartellbeschwerde gegen Apple eingelegt. Angeblich miss­braucht Apple seine Marktmacht, indem der US-Computerkonzern neue Funktionen zum Schutz der Privatsphäre einführt.
Apple
26.04.2021  15:35 Uhr
Wie die Financial Times berichtet, haben neun Industriegruppen, an denen unter anderem Facebook und Axel Springer beteiligt sind, vor kurzem eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Apple will heute mit der Ausrollung von iOS 14.5 beginnen, das als Teil der Aktualisierung neue Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer des mobilen Betriebssystems enthält.

iOS 14.5 bringt neue Vorgaben für Werbe-Tracking in Apps

Unter anderem werden die Anbieter von iOS-Apps künftig gezwungen, eine Abfrage einzubauen, bei der die Nutzer zunächst zustimmen müssen, ob ihr Verhalten zu Werbezwecken nachverfolgt werden darf. Im Grunde geht es also um das Tracking zur Anpassung der in den Apps von Drittanbietern angezeigten Werbung.

Angeblich schadet Apple mit seinen Plänen dem Markt für Werbung auf mobilen Endgeräten und greift dabei aufgrund seiner massiven Marktmacht unberechtigt ein. Die Beschwerdeführer gehen davon aus, dass die Einnahmen aus Werbeplatzierungen in Apps auf iOS-Geräten durch die geplanten Neuerungen in iOS 14.5 um bis zu 60 Prozent sinken könnten.

Das Vorgehen von Apple schade letztlich auch den Nutzern, da die Relevanz der Werbung sinke, so dass sie mehr Zeit damit verbringen müssten, Inhalte und Angebote zu finden, die für sie von Interesse sind. Dies ist jedenfalls die Argumentation der Konzerne aus Deutschland und den USA, die jetzt mit Hilfe einer spezialisierten Kanzlei gegen Apple vorgehen wollen.

Da der Verzicht auf Tracking in den Apps unter iOS die Preise für die Werbeplätze drückt, dürften die Einnahmen deutlich sinken. Im Umkehrschluss rechnen manche Beobachter damit, dass die Content-Anbieter immer häufiger zu Bezahlangeboten wechseln. Apple verwies bisher nur auf eine ähnliche Beschwerde in Frankreich, wo der Konzern darauf bestand, dass der Schutz der Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht sein soll. Der Nutzer habe stets selbst zu entscheiden, mit wem er Informationen teilt und auf welche Art und Weise.
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