Der Computerkonzern Apple ist mit dem Versuch gescheitert, andere von der Nutzung eines bekannten Slogans des Firmengründers Steve Jobs abzuhalten. Der Schweizer Uhrenbauer Swatch darf sich die berühmten drei Worte sogar als Marke schützen lassen.
In dem seit längerer Zeit andauernden Rechtsstreit zanken sich die beiden Unternehmen um den Slogan "One more thing", berichtete Bloomberg. Es gehörte quasi zur Kultur der Apple-Keynotes, dass die Zuschauer schon auf diese Worte warteten, mit denen Steve Jobs die Präsentation eines neuen Überraschungs-Produkts einleitete, wenn die Veranstaltung eigentlich schon vorbei zu sein schien.
Als Swatch die Worte als Marke anmelden wollte, reagierte Apple natürlich etwas ungehalten und zog vor Gericht. Nach einigem Hin und Her lehnte der Londoner Richter es nun ab, die Eintragung ins Markenregister zu stoppen. Es könne ja durchaus sein, dass Swatch es hier im Grunde darauf anlegte Apple zu ärgern und dies als Marketing-Stunt zu nutzen - letztlich gebe es aber keine juristische Grundlage dafür, die Eintragung zu verhindern.
Steve Jobs war nicht der Ursprung
Zuvor hatte ein Gericht bereits Apple Recht gegeben. Der kalifornische Konzern hat sich den Slogan zwar nicht schützen lassen, trotzdem sah man hier aufgrund der engen Verknüpfung quasi eine faktische Markenzugehörigkeit gegeben. Swatch habe mit seinem Antrag bei den Markenämtern mit Absicht eine Grenze überschritten. Es gab in dem seit Jahren dauernden Streit aber auch schon gegenteilige Ansichten von Gerichten.
In der letzten Instanz war es nun aber entscheidend, dass Steve Jobs und Apple keineswegs die einzigen waren, die mit diesen Worten einige Bekanntheit erlangten. Denn auch der international bekannte, fiktive Fernseh-Ermittler Columbo leitete mit diesen Worten gern eine überraschende Wendung in seiner Indizienkette ein und überführte mit dem entscheidenden Detail den Täter. Gut möglich, dass Jobs sich dies bei ihm sogar abgeschaut hatte - das würde zeitlich durchaus passen, doch gibt es letztlich auch keine konkreten Belege hierfür.