[o1] James8349 am 04.03. 19:16
+37
-2
Ich verklage bald die Film-Industrie für Förderung von Urheberrechtsverletzungen... Gäbe es keine Filme, gäbe es auch keine Urheberrechtsverletzungen mittels Film runterladen. Case Closed.
Diese Filmindustrie (Gruppe an Film-Unternehmen ist doch echt bekloppt und krank in den Köpfen.
Diese Firmen und deren Content müsste man wirklich bei bekanntwerden solcher Meldungen derartig boykotieren, dass diee Unternehmen mal so richtig auf die Fresse fliegen. Anscheinend kappiert diese Lobby es ansonsten nicht mehr anders.
Es ist einfach nur noch eine bekloppte und verrückte Welt, in der wir inzwischen leben.
Diese Firmen und deren Content müsste man wirklich bei bekanntwerden solcher Meldungen derartig boykotieren, dass diee Unternehmen mal so richtig auf die Fresse fliegen. Anscheinend kappiert diese Lobby es ansonsten nicht mehr anders.
Es ist einfach nur noch eine bekloppte und verrückte Welt, in der wir inzwischen leben.
@va!n: ich fände es viel besser wenn die das Recht auf dessen Ausweitung sie immer wieder klagen bei einer Niederlage vor Gericht für einen gewissen Zeitraum komplett verlieren. Disney klagt gegen xyz, Disney verliert also verliert Disney für 3 Monate sämtliche Rechte auf geistiges Eigentum. Das wär doch mal was
Auch die festplatten und PC industie muss verklagt werden das sie das Speichern und verbreiten begünstigen
[re:1] The Grinch am 05.03. 10:13
wenn nicht geloggt wird, kann auch kein Nutzer zugeordnet und gesperrt werden. Davon ab: Kann nicht jeder P2P Client den Port frei wählen?
[o6] -=|Sneaker|=- am 04.03. 22:41
Man müsste auch die Optiker verklagen. Ohne Optiker könnten manche die Raubmordkopien der Filme gar nicht sehen. Damit sind Optiker klare Unterstützer der Piraterie-Szene. Anzeige ist raus.
Viele Anbieter werben leider auch mit dem Umgehen des Urheberrechts. Nur auf einer anderen Ebene. Die Zugänglichmachung von regional eingeschränkten Inhalten, ist streng genommen auch eine Verletzung der Rechte und wäre dann auch ein Ansatzpunkt für entsprechende Klagen.
@Haggi20: Nein, das EU-Recht unterscheidet zwischen urheberrechtlich geschützten Inhalten in physischer und nicht physischer Form. Streaming ist nicht physisch und fällt somit nicht unter diese Regelung!
Quelle: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/geo-blocking/ Absatz: Ausnahmen
Aber da hier die Klage in den USA, stattfindet ist EU-Recht auch egal. Wenn ein Anbieter die Rechte für Europa hat und in Amerika jemand sich die Inhalte dank eines VPN anschaut, ist es streng genommen schon eine Urheberrechtsverletzung und diese wird auch bei vielen Anbietern direkt beworben.
Quelle: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/geo-blocking/ Absatz: Ausnahmen
Aber da hier die Klage in den USA, stattfindet ist EU-Recht auch egal. Wenn ein Anbieter die Rechte für Europa hat und in Amerika jemand sich die Inhalte dank eines VPN anschaut, ist es streng genommen schon eine Urheberrechtsverletzung und diese wird auch bei vielen Anbietern direkt beworben.
Die Kirche verklagt Taxifahrer, weil sie Fahrgäste zu unsittlichem Treiben verführt. Nach Auffassung der Kirche hätten die Taxiunternehmen die Gäste nicht aktiv am Aussteigen gehindert und so Bordellbesuche, ausschweifende Trinkgelage oder Verletzungen der ehelichen Enthaltsamkeit gefördert...
Also gilt in diesem Fall nicht der alte NRA Slogan "Nicht Waffen töten Menschen. Menschen töten Menschen""? Als nächstes werden dann Messer und Hammer Hersteller verklagt wegen Beihilfe zum Mord?