Gatekeeper mit Wegezoll
Hier wird der Eindruck erweckt, es handle sich um den Online-Auftritt des jeweiligen Lokals. Die Bestelloption führt aber direkt zu Lieferando. Und mit den deutlich besseren Möglichkeiten des Lieferdienstes im Online-Marketing sind diese "Schattenseiten" in den Google-Suchergebnissen in der Regel deutlich besser platziert als die originale Seite des Restaurants. Der Lieferando-Mutterkonzern Just Eat Takeaway hat dem Vernehmen nach in Europa über 120.000 Domains für solche Zwecke registriert, rund 50.000 davon werden wohl für Webseiten genutzt, die Kunden deutscher Restaurants abfangen.Seitens des Lieferdienstes wird dies als Zusatzservice eingestuft, durch den die Gaststätten sich nicht selbst um einen Online-Auftritt kümmern müssten. Experten im Kartellrecht halten diese Praxis allerdings für problematisch. Hier kann ein Missbrauch der Marktmacht vorliegen - insbesondere in der aktuellen Corona-Situaion, in der den Restaurants außer dem Liefergeschäft kaum etwas bleibt. Hinzu kommt auch noch eine Partnerschaft Lieferandos mit Google, über die es möglich ist, direkt aus den Google-Suchergebnissen heraus Essen zu bestellen, was dann über den Lieferdienst abgewickelt wird.
Eine genaue Bewertung müsste allerdings das Bundeskartellamt vornehmen, das den Markt nach eigenen Angaben zwar beobachtet, bisher aber nicht aktiv wurde. Die andere Option wäre es, dass ein Restaurant sich in die juristische Schlacht mit dem Konzern wirft - was aber finanziell für die kleinen Unternehmen faktisch nicht zu stemmen ist.