Im vergangenen Jahr machte die erstmals veröffentlichte Statistik über den Einsatz des Staatstrojaners und über Online-Durchsuchungen in Deutschland die Runde. Vor allem aber gab es Zweifel an den zunächst veröffentlichten Zahlen. Jetzt liegt eine korrigierte Fassung vor.
Und in dieser Fassung sehen die Fallzahlen zur sogenannten Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) schon ganz anders aus. Denn anstatt den zunächst gemeldeten 368 Fällen, in denen eine Quellen-TKÜ eingesetzt worden sein sollte, sind es in Wirklichkeit nur drei Fälle gewesen. Die hohen Diskrepanzen sind aufgrund von einem wie es hieß "unübersichtlichen" Fragebogen zu den richterlichen Anordnungen für die Ermittlungsmethoden aufgekommen.
Von 31 Anordnungen wurden nur drei ausgeführt
Nach der überarbeiteten Statistik erteilten Richter im Jahr 2019 tatsächlich 31 entsprechende Anordnungen. Ausgeführt wurden dann wiederrum nur drei Anordnungen und zwar je einmal in Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Weitere Fälle gab es nicht.
Die Zahl der gemeldeten Online-Durchsuchungen war dagegen schon bei der ersten Bekanntgabe im Dezember korrekt - zwölf Mal wurden Online-Durchsuchungen genehmigt und durchgeführt. Ende Dezember hatte man das erste Mal die Zahlen zum Einsatz des Staatstrojaners in Deutschland öffentlich gemacht. Dass man dabei so falsch lag, bedauert das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ). Man hat sich nachdem Zweifel an den Zahlen aufgekommen waren, noch einmal intensiv mit dem Fragebogen beschäftigt und anschließend eine entsprechende neue Abfrage und Auswertung gestartet. Diese Daten stehen nun fest.
Die korrigierte Fassung kann übrigens online eingesehen werden. Das Bundesjustizamt hat dafür ein PDF zur Verfügung gestellt.