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Kommentare zu:

YouTube: Wenn Upload und Piraterie-Beschwerde von einer IP kommen

oder

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[o1] bear7 am 22.12. 08:35
würde ich als Plattform jetzt voll durchziehen und den Piraterieversuch auch zu ahnden. Das ist zwar zum teilen das was der Kläger will, gleichzeitig aber auch nicht weit genug gedacht. Denn nicht die Plattform hat den Illegalen Film verbreitet sondern der Verbreiter allein und dieser muss nicht nur den Content-Inhaber entschädigen sondern ALLEN geschädigten, da YouTube (für recherche, technologie,..) aber auch ein Aufwand (finanzieller Schaden) entstanden ist, müsste hier jetzt einfach eine Rechnung eintrudeln wegen "Betrugsversuch"
[re:1] skrApy am 22.12. 09:55
+3 -
@bear7: klarer Betrug aus meiner Sicht, sicher auch mit einer Geldsumme verbunden gewesen.
[re:2] P-A-O am 23.12. 02:49
+ -
@bear7: eine noch größere Strafe wäre es sämtliche Daten die auch nur ein kleinen Verweis auf die Personen, Firmen, Kanzleien etc. zu löschen. Und zwar so dass diese wirklich gar nicht mehr bei Google, YouTube und allen anderen Diensten existieren.
[o2] Niclas am 22.12. 08:37
+7 -
Hahhaha....OMG! Wenn man selbst nichts erreicht und mit aller Gewalt an Kohle kommen will, versucht man's wieder über die Urheberrechts-Keule und wenn man dabei noch so dumm vorgeht. Was ist nur mit dieser Menschheit los??
[re:1] Robin01 am 22.12. 08:56
+8 -
@Niclas: Ich würde sagen: das Internet. Es entmenschlicht das Gegenüber und führt zu noch einer größeren Menschenansammlung als Großstädte, die sowieso schon größtenteils als gesichtslos wahrgenommen werden. Schattenseiten des technologischen Fortschrittes.

(Geändert wegen Dummheit ;) )
[re:1] Tomy Tom am 22.12. 13:25
+1 -
@Robin01: In manchen fällen kann man auch noch "enthirnt" hinzufügen. Dieser Versuch hier zeigt wohl auch das beste Beispiel darin das man die Brain.exe vorher ausgeschaltet hat ;-)
[o3] Robin01 am 22.12. 08:54
+4 -
Ich würde ein Three Strikes Modell einführen, wie bei den Urheberrechtsverletzern selber. Beim ersten Mal eine Verwarnung, beim zweiten Mal 60 Tage lang für Meldungen gesperrt und beim dritten Mal lebenslange Sperre für diese Firma. Immerhin ist Vortäuschen einer Straftat ebenfalls eine Straftat.
[re:1] wunidso am 22.12. 09:52
+ -
@Robin01: Wie willst Du diese Idee denn durchsetzen? Wenn die sich nicht so unfassbar extra dämlich verhalten hätten, wäre das nie nachweisbar gewesen. Die Firma könnte ja jederzeit einen oder mehrere VPN-Dienste nutzen und keiner könnte die Firma mit den Uploads in Verbindung bringen.
Das Urheberrecht in der vorliegenden Form auf Basis Sperre ohne Nachweis der Verletzung ist einfach kaputt, das kann man sich schönreden wie man möchte.
Mir wurde schon ein let's play eines Indy-Spiels gesperrt, das war lediglich kommentierter Spieleinhalt, keine Hintergrundmusik, keine Einblendungen o.ä. Ich hab fast 2 Monate gebraucht bis ich vom Entwickler die Bestätigung hatte dass das ok ist, und dann hat sich herausgestellt, dass eine mit dem Inhalt in keiner Weise in Verbindung stehende Anwaltskanzlei die Sperre ausgelöst hatte. Hat mir den Spass nachhaltig verdorben, war mein letzter Upload. YT wäre aus meiner Sicht besser beraten den Vorgang des Widerspruchs gegen unberechtigte Sperren etwas transparenter und weniger aufwendig zu gestalten, dann hätten sie mehr Widersprüche und könnten gegen die Firmen und Kanzleien, die ständig falsche Sperren auslösen besser vorgehen. Darauf dass die sich so blöd verhalten kann man sich nämlich nicht verlassen, die cleveren sind viel gefährlicher und richten mehr Schaden an.
[re:1] Robin01 am 22.12. 12:37
+ -
@wunidso: prinzipiell keine Ahnung. Abersdie hätte ich auch nicht, um ungerechtfertigteTakedowns und Sperren zu verhindern. Von daher würde ich auf das Prinzip "wir geben es an Google ab" setzen, wie bei den Menschen, die nicht lizensiertes Material hochladen.

Dann muss sich Google drum kümmern, dass diejenigen, die Takedowns anordnen nachweisen, dass sie die Legitimation haben diese anzuordnen und zu verhindern, dass schwarze Schafe sich austoben.

Ich dachte es wäre sowieso Usus, dass die Anwälte ihre Vertretungsberechtigung nachweisen müssen. Und ein falscher Nachweis ist Urkundenfälschung und müsste zur Anzeige gebracht werden. Gleichzeitig wird dann eben bei schon mal aufgefallenen Anwälten eben der Takedown verzögert, bis Google beim Rechteinhaber nachgefragt hat, ob er wirklich vertreten wird. Inklusive natürlich Rechnung für den Aufwand, die die Kanzlei zu bezahlen hat. Ebenso Kostennote für fehlerhafte Takedowns (also mit Legitimation und ohne Urheberrechtsverletzung). Dann nimmt der Kollateralschaden sehr schnell ein Ende, weil sich das keiner mehr leisten will.
[re:1] wunidso am 22.12. 13:09
+ -
@Robin01: Falls es Dich wirklich interessiert, schau mal auf evans.law nach, der hat jede Menge Infos zu diesem Themenkreis. Nachweisen muss die Kanzlei überhaupt nichts für einen DMCA takedown, sie muss nur in good faith handeln, schon ist sie rechtlich auf der sicheren Seite. D.h. wenn irgendjemand in USA eine Kanzlei beauftragt, einen takedown durchzuführen, und irgendwelche Rechte auf eine Melodie hält, die irgendwie so grob ähnlich klingt, ist das vollkommen ausreichend. Wirklich stimmen muss für diese Vorwürfe am Ende überhaupt nichts, und Du als Beklagter musst das dann erstmal nachweisen, dass der Vorwurf nicht stimmt, sogenannte Beweislastumkehr.

Und was soll bei einer Schadensersatzklage in USA bei einem Kanal wie meinem rauskommen, der ein paar 100 Viewer hat? Da müsste ich Unsummen reinstecken, um überhaupt erstmal ein Verfahren in Gang zu setzen, das steht nicht mal im Ansatz in einem sinnvollen Verhältnis zu einem möglichen Schadensersatz. Die Kleinen können die letztlich platt machen wie sie wollen, und man kann nach der jetzigen Gesetzeslage nichts, überhaupt nichts dagegen machen.

Wenn überhaupt jemand gegen diese Vorgehensweise vorgehen kann, kann das nur YT selbst sein. Und denen ist das relativ egal, solange für jeden geschlossenen Kanal zwei neue aufmachen.
[re:1] Robin01 am 22.12. 13:29
+ -
@wunidso: Ich höre hier heraus, dass es auch in den USA eine Legitimation braucht, die natürlich sowohl Google als auch dem Uploader zur Verfügung gestellt werden sollte, damit der Uploader schnell überprüfen kann, was wer wie warum. Vielleicht wird das auch schon gemacht.

Und klar brauchen wir eine andere Gesetzeslage um YT in Zugzwang zu bringen. War ja auch so mit den Takedowns. Da brauchte es auch erst die Gesetze, damit Google ordentlich gegen die UHG-Verletzungen vorgeht.
[re:2] wunidso am 22.12. 14:20
+ -
@Robin01: Wenn Du das heraushörst, hast Du evans.law nicht angeschaut. Diese Legitimation ist so minimal, dass sie faktisch nicht existiert, und natürlich bekommst Du die als Beklagter erst wenn Du eine Gegenklage anstrengst. Kannst Du real einfach vergessen.
[re:3] Robin01 am 22.12. 16:15
+ -
@wunidso: ja die Seite war etwas schwierig aufgebaut.
Danke für die Klärung, also alles wie ich vermutet hatte.
[o4] Roehre am 22.12. 08:58
+6 -
Ich kapiere es bis heute nicht, daß man den Betreiber einer Infrastruktur für die darin transportierten Inhalte verantwortlich machen kann. Ein Autohof-Betreiber ist doch auch nicht verantwortlich, wenn bei ihm ein LKW mit Diebesgut übernachtet und ein Paketdienst darf auch nicht erstmal alle Sendungen durchforsten.
[re:1] floerido am 22.12. 09:23
+1 -
@Roehre: Wenn der Betreiber aber über die Straftat informiert wird und dann nicht reagiert, dann kann er eigentlich schon haftbar gemacht werden.
[re:2] agp am 22.12. 09:34
+ -3
@Roehre: Nun, ein Autohof darf von der Polizei aufgesucht werden und die hat dann den ganzen Zugriff auf die Fahrzeuge bzw. das "Diebesgut" oder kann denjenigen verfolgen. Im Bezug auf "YouTube" oder Ähnlich wird das wohl etwas schwieriger sein, denke ich!
[re:1] Fropen am 22.12. 09:52
+ -
@agp: wobei hier schon schwierig ist zu klären ob überhaupt ein Schaden entstanden ist.
[re:3] Robin01 am 22.12. 16:59
+ -
@Roehre:
Im Grunde begeht Youtube gewerbliche Urheberrechtsverletzung und schiebt vor, dass die Nutzer versichert haben, sie hätten die Rechte. Ähnlich sieht es auf allen Plattformen aus, die Nutzerinhalte anbieten. Man stellt Inhalte ohne Kontrolle in die Öffentlichkeit und vertraut dem Wort des ungebildeten Nutzers, der meist noch nicht einmal die Regeln gelesen hat, denen er zustimmt.

Von daher müssen diese Anbieter für die Einhaltung der Regeln sorgen, wie auch eine Zeitung dafür sorgen muss, dass da kein Mist drin steht.
[re:4] keeneen am 29.12. 08:55
+ -
@Roehre:
Das Prinzip ist durchaus auch hier bekannt.
Wir hatten mal ein gewerblichen Autowaschplatz nebenan - da wurde regelmässig Party gefeiert ... bis er deswegen dicht gemacht werden musste. Oder auch zu Hause: Wenn deine Gäste(!) Mist bauen und z.B. Lärm machen oder die Mietsache beschädigen, bist du auch dran.
'Störerhaftung' - im weitesten Sinne - gibt es auch hier und ist richtig.
Guck dir die Banken an ... die sind sogar zum Schnüffeln verpflichtet wenn z.B. der Verdacht auf Geldwäsche besteht.
[o5] DON666 am 22.12. 09:48
+7 -1
So, ich hab jetzt alle meine Maria-Schneider-Platten entsorgt. Von der höre ich mir nie wieder was an, das hat se nun davon!
[re:1] slavko am 22.12. 11:05
+1 -
@DON666: Eigentlich gehörst du auch verklagt. Nicht weil du wahrscheinlich nicht vernünftig getrennt und passend entsorgt hast, sondern weil du überhaupt was von ihr zu entsorgen hattest! :-)))
[re:2] Birnensalat am 23.12. 10:05
+ -
@DON666: Wer issen das überhaupt? ;)
[re:1] DON666 am 23.12. 10:07
+ -
@Birnensalat: Das weiß ich doch nicht! Wieso fragst du mich? Ich hör hauptsächlich Rock/Metal, und da ist mir die Dame bisher nicht untergekommen. :D
[re:1] Birnensalat am 23.12. 10:21
+ -
@DON666: Na weil du alle Ihre Platten entsorgt hast. *lol*
[o6] DRMfan^^ am 22.12. 10:58
+ -
Verstehe ich nicht. Rein rechtlich würde ich doch sagen: Sie haben es hochgeladen und hatten auch das Recht dazu, unmittelbar danach wollten sie es jedoch nicht mehr zugänglich haben und haben als Rechteinhaber die Sperre beantragt - Sie haben es sich also anders überlegt. Ohne bindenden Vertrag dürfen das Rechteinhaber doch jederzeit tun. Ja, sie könnten selber löschen - dennoch sehe ich nicht, wieso die Takedown-Notice unberechtigt sein soll?
[re:1] slavko am 22.12. 11:18
+ -
@DRMfan^^: Ich denke es geht eher darum, daß die an YT rangetreten sind und Geld oder Sperre verlangt haben. Selber sperren können sie es nicht, denn dann würde ja ihre Erpressung quasi mehr als nur auffliegen. Ist ein wenig verzwickt und YT soltte die richtig bluten lassen. Man muß sich nun wirklich nicht alles gefallen lassen. Sperrung ihrer Werke auf Lebenszeit wäre das mindeste.
[re:1] DRMfan^^ am 22.12. 11:21
+ -
@slavko: Wenn sie Uploader sind (und nicht das Passwort verlegt haben) können sie das Video selbst löschen. Von Erpressung lese ich im Artikel nichts, nur vom Versuch, mangelnde Löschpraxis nachzuweisen.
[re:1] Ryou-sama am 22.12. 12:48
+ -
@DRMfan^^: Zweiter Absatz, zweiter Satz:

"Sie fordern außerdem einen weitergehenden Zugang zu der hauseigenen Content-ID-Funktion ein, mit der YouTube nach geschützten Inhalten sucht und diese dann entweder sperrt oder gegen eine Beteiligung der Urheber an den Werbeeinnahmen stehen lässt."

Sie wollten YT als "die Bösen", die durch fremden Content Geld verdienen, darstellen und selbst Geld für die eigenen Uploads verlangen.
[re:1] DRMfan^^ am 22.12. 13:42
+ -
@Ryou-sama: Wo liest du das in deinem Zitat? Es geht einfach nur darum, ob die Uploader an den Einnahmen beteiligt werden oder die Rechteinhaber. Und die wollen das eben selbst in die Hand nehmen, weil ihrer Meinung nach YT nicht schnell genug reagiert.

Wo jetzt YT "als die Bösen dargestellt" werden und wo da Erpressung ist, das sehe ich hier nicht?!
[re:2] slavko am 22.12. 12:50
+ -
@DRMfan^^: So ganz normal ist dieses Verhalten ja doch nicht. Aber wie schon gesagt, ganz sperren und dann haben die ne Menge Zeit zur Beweissicherung. Mittlerweile wird doch jeder Furz gesichtet und zur Not gesperrt. Jetzt soll sich YT mit sowas auch noch rumschlagen? Dann auch noch Geld oder Sperre zu fordern, ist Verschleierung und um Sperre geht's den doch nicht.
[re:1] DRMfan^^ am 22.12. 13:43
+ -
@slavko: Sicher ist das nicht "normales Verhalten". Testfälle sind aber eben oft nicht "normales Verhalten", weil sie Dienge überprüfen sollen.
[o7] NightStorm1000 am 22.12. 11:56
+2 -
Youtube und Mangelndes Löschverhalten?
Alter da bekommt man sogar für Whitenoise einen Strike auf den Channel.
Das Zirpen von Grillen? Strike.
Da haben sogar Musikanten die ihr eigenes Originelles Lied hochgeladen haben von irgendwelchen Idiotischen Firmen einen Strike bekommen.

DAS sollte erstmal behoben werden. Diese Misshandhabung des Systems. Nicht noch Aggressiver Löschen.
[o8] Mordy am 22.12. 13:57
+1 -
Das ist ja an Dreistigkeit kaum zu überbieten! Und wer ist Maria Schneider überhaupt? Ist das die mit dem zeitgenössischem BigBand-Jazz? Egal... ich hoffe, YouTube findet Mittel und Wege, denen mal richtig teuer vor den Koffer zu scheißen.
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