[o1] Crazylena am 17.08. 17:39
+12
-4
Soviel zu unabhängigen Richtern.
Auch die Deutschen Landes und Bundesrichter werden durch Parteien in Amt gehoben.
Auch die Deutschen Landes und Bundesrichter werden durch Parteien in Amt gehoben.
@Crazylena: Die alternative ist die amerikanische, wo Richter direkt gewählt werden und somit noch mehr auf "Law & Order" machen um die Wiederwahl zu sichern.
@atkm898: Es gibt noch eine Alternative:
Die Richterstelle wird ausgeschrieben und der geigneteste Bewerber bekommt den Job.
Ganz ohne Parteigeklüngel.
Die Richterstelle wird ausgeschrieben und der geigneteste Bewerber bekommt den Job.
Ganz ohne Parteigeklüngel.
[re:1] Verbrutzelmann am 18.08. 11:30
Würde er es nach Deutschland schaffen wäre er vielleicht sicher, Deutschland liefert soweit ich weiß keine Staatsbürger aus.
@H3LD: Die werden ihn nur 1. nicht so einfach ausreisen lassen und selbst wenn müsste er 2. irgendwo zwischenlanden und würde dann dort auf US-Geheiß verhaftet.
[re:1] Schwips2020 am 17.08. 18:03
@feinstein: Er müsste ja nicht zwangsläufig fliegen! Wenn er jedoch eine Fußfessel tragen muss ist klar, wieso er noch nichts unternommen hat.
@Schwips2020: "Er müsste ja nicht zwangsläufig fliegen!"
Stimmt. Er könnte auch schwimmen.
In solchen Fällen versucht man eigentlich so schnell wie möglich in das Nichtauslieferungsland zu kommen, denn der Arm der US-Justiz reicht schon sehr weit.
Deutschland-Neuseeland dauert laut Google 4-6 Wochen per Schiff und auch die halten zwischendurch immer wieder. Da ist dann das Begrüßungskomitee garantiert.
Stimmt. Er könnte auch schwimmen.
In solchen Fällen versucht man eigentlich so schnell wie möglich in das Nichtauslieferungsland zu kommen, denn der Arm der US-Justiz reicht schon sehr weit.
Deutschland-Neuseeland dauert laut Google 4-6 Wochen per Schiff und auch die halten zwischendurch immer wieder. Da ist dann das Begrüßungskomitee garantiert.
[re:1] Akkon31/41 am 17.08. 20:33
[re:3] Nunk-Junge am 18.08. 07:52
@H3LD: Natürlich liefert Deutschland Staatsbürger aus. Du glaubst doch nicht, dass Du in Österreich einen Mord begehen kannst und dann in Deutschland glücklich und in Sicherheit leben...
@Nunk-Junge: Nicht zwingend. Deutschland liefert deutsche Staatsbürger nicht aus:
* wenn eine zur Last gelegte Tat in Deutschland nicht strafbar ist
* Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung droht
* die Todesstrafe möglich ist
* wenn nicht sichergestellt werden kann, dass ein fairer Prozess erwartbar ist
* wenn es nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist
(Siehe auch Art. 16 Abs. 2 GG)
Das bedeutet aber nicht, dass du wegen einer strafbaren Handlung, die du woanders begangen hast und keine Auslieferung möglich ist in Deutschland nicht belangt wirst, du wanderst hier für einen Mord, den du irgendwo begangen hast, genauso in den Knast - allerdings dann eben in Deutschland nach deutscher Rechtsprechung.
* wenn eine zur Last gelegte Tat in Deutschland nicht strafbar ist
* Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung droht
* die Todesstrafe möglich ist
* wenn nicht sichergestellt werden kann, dass ein fairer Prozess erwartbar ist
* wenn es nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist
(Siehe auch Art. 16 Abs. 2 GG)
Das bedeutet aber nicht, dass du wegen einer strafbaren Handlung, die du woanders begangen hast und keine Auslieferung möglich ist in Deutschland nicht belangt wirst, du wanderst hier für einen Mord, den du irgendwo begangen hast, genauso in den Knast - allerdings dann eben in Deutschland nach deutscher Rechtsprechung.
[re:1] Nunk-Junge am 18.08. 15:40
@Breaker: Ja, Du hast recht, daher hatte ich mein Beispiel so gewählt, dass diese Einschränkungen nicht gelten. Die Einschränkungen würden auch bei Dotcom nicht greifen.
@Breaker: Art. 16 Abs. 2 GG ist da eigentlich eindeutig:
"(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."
An Nicht-EU-Staaten liefert Deutschland seine eigenen Staatsbürger also keinesfalls aus. War ja bei dem VW-Chef Winterkorn auch so, der besser nicht ins Ausland reist, solange der US-Haftbefehl noch besteht.
An EU-Staaten oder einen internationalen Gerichtshof werden Deutsche nur ausgeliefert, wenn es per Gesetz erlaubt und Rechtsstaatlichkeit gewahrt ist.
Für welche Auslandsstraftaten man als Deutscher dennoch im Inland belangt werden kann regelt § 5 StGB (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug).
"(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."
An Nicht-EU-Staaten liefert Deutschland seine eigenen Staatsbürger also keinesfalls aus. War ja bei dem VW-Chef Winterkorn auch so, der besser nicht ins Ausland reist, solange der US-Haftbefehl noch besteht.
An EU-Staaten oder einen internationalen Gerichtshof werden Deutsche nur ausgeliefert, wenn es per Gesetz erlaubt und Rechtsstaatlichkeit gewahrt ist.
Für welche Auslandsstraftaten man als Deutscher dennoch im Inland belangt werden kann regelt § 5 StGB (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug).
[re:1] Nunk-Junge am 18.08. 18:03
@feinstein: "An Nicht-EU-Staaten liefert Deutschland also keinesfalls aus." Das stimmt nicht. Die Bundesrepublik und die USA haben bereits seit 1978 ein Auslieferungsabkommen, das mehrfach aktualisiert wurde. Das schließt inzwischen zum Beispiel auch Internetverbrechen ein. Politische Straftaten sind ausgeschlossen, aber das trifft auf Dotcom nicht zu. Er könnte daher ausgeliefert werden. https://www.bundestag.de/resource/blob/657524/f29ef0bc97ed95fe8bb6122b6ba12726/WD-7-114-19-pdf-data.pdf
@Nunk-Junge: Ich hatte meinen Satz noch editiert in "An Nicht-EU-Staaten liefert Deutschland seine eigenen Staatsbürger also keinesfalls aus."
Meines Wissens ist Dotcom immer noch deutscher Staatsbürger, daher gilt für ihn Art. 16 GG Abs. 2.
Er könnte an ein EU-Land ausgeliefert werden, nicht aber an die USA.
Aus BverfG Az.: BvR 2236/04: "1. Deutsche Staatsangehörige sind durch das Grundrecht aus Art. 16 Abs. 2 GG vor Auslieferung geschützt (a). Dieser Schutz kann allerdings nach dem zweiten Satz dieser Vorschrift durch Gesetz für bestimmte Fälle eingeschränkt werden (b). Bei der Einschränkung unterliegt der Gesetzgeber verfassungsrechtlichen Bindungen. Diese Bindungen ergeben sich sowohl aus dem Tatbestand des Gesetzesvorbehalts als auch aus dem besonderen Schutzgehalt des Grundrechts und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. [...]
b) Der Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG ist ausschließlich unter den Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gerechtfertigt. Das Grundgesetz gestattet seit Inkrafttreten von Art. 1 des 47. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. November 2000 (BGBl I S. 1633) unter bestimmten Voraussetzungen die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen internationalen Gerichtshof."
Meines Wissens ist Dotcom immer noch deutscher Staatsbürger, daher gilt für ihn Art. 16 GG Abs. 2.
Er könnte an ein EU-Land ausgeliefert werden, nicht aber an die USA.
Aus BverfG Az.: BvR 2236/04: "1. Deutsche Staatsangehörige sind durch das Grundrecht aus Art. 16 Abs. 2 GG vor Auslieferung geschützt (a). Dieser Schutz kann allerdings nach dem zweiten Satz dieser Vorschrift durch Gesetz für bestimmte Fälle eingeschränkt werden (b). Bei der Einschränkung unterliegt der Gesetzgeber verfassungsrechtlichen Bindungen. Diese Bindungen ergeben sich sowohl aus dem Tatbestand des Gesetzesvorbehalts als auch aus dem besonderen Schutzgehalt des Grundrechts und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. [...]
b) Der Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG ist ausschließlich unter den Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gerechtfertigt. Das Grundgesetz gestattet seit Inkrafttreten von Art. 1 des 47. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. November 2000 (BGBl I S. 1633) unter bestimmten Voraussetzungen die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen internationalen Gerichtshof."
[re:3] Nunk-Junge am 19.08. 06:17
@feinstein: Ja. Aber das Auslieferungsabkommen mit den USA betrifft ein Nicht-EU-Land. Deutsche Staatsbürger werden auch in die USA ausgeliefert. Leider kann man im Internet nur die Ordiginalfassung von 1978 finden, nicht die Ergänzungen (die letzte war glaube ich 2017). Für Internetverbrechen können deutsche Staatsangehörige an die USA ausgeliefert werden, da Internetverbrechen automatisch als auf dem Hoheitsgebiet der USA begannen gezählt werden. Daher wäre Dotcom hier nicht sicher.
[re:5] Nunk-Junge am 20.08. 09:24
@feinstein: Was möchtest Du belegt haben? Normalerweise werden Taten am Ort des Verbrechens verfolgt: Raub in Hamburg wird auch in Hamburg angeklagt, § 9 Abs. 1 StGB. Und Taten im Ausland werden dort verfolgt. § 3 Geltung für Inlandstaten: Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden. Bei Verbrechen im Internet (Cybercrime, Internetkriminalität) gilt dies so nicht, da ist der Tatort quasi überall und kann daher auch überall angeklagt werden. Daher kann ein Fake-Shop in Tuvalu auch in Deutschland bestraft werden. Gleiches gilt für die USA auch. Und daher kann Dotcom für etwas was er in Neuseeland per Internet gemacht hat, auch in Deutschland oder den USA angeklagt werden. (!!! Das ist keine Wertung von mir, ob er kriminell ist oder nicht !!!). Und da Deutschland seit 1978 ein Auslieferungsabkommen mit den USA hat (daneben gibt es weitere Abkommen mit der EU, die Cybercrime-Konvention von 26 Ländern, ...), müsste Dotcom von Deutschland an die USA ausgeliefert werden.
@Nunk-Junge: Ich frage mich halt, wie du darauf kommst, dass ein Auslieferungsabkommen das Auslieferungsverbot aus dem Grundgesetz aufheben könnte.
Ich habe dir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitiert, das ausdrücklich auf das Verbot von Auslieferungen eingeht, von dem es nur in den Fällen Ausnahmen gibt, die ausdrücklich und abschließend auch im GG bestimmt sind.
Das Auslieferungsabkommen spielt hierbei keinerlei Rolle. Deshalb die Frage nach den Belegen aufgrund derer du zu deiner geäußerten Auffassung kommst. Oder Belege von Fällen deutscher Staatsbürger, die in die USA ausgeliefert wurden. Wenn das laut dem Auslieferungsabkommen angeblich seit 1978 möglich wäre, dann müsste es inzwischen ja zahlreiche solcher Fälle geben. Darüber hinaus hat Deutschland ja auch mit anderen Ländern Auslieferungsabkommen, daher sollte es eigentlich kein Problem für dich sein, hier ein paar Fälle zu nennen.
Ich denke nicht, dass dir das gelingen wird, weil die Rechtslage eigentlich zweifellos klar ist. Ich gebe dir auch gerne noch einmal ein paar Links, weil du es offenbar nicht glaubst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Florian_Homm: "Heute lebt Homm in Deutschland, von wo er, irrespektive des Haftbefehls der USA und der Schweiz, nicht ausgeliefert wird; denn wie viele andere Länder liefert Deutschland eigene Staatsbürger grundsätzlich nur an andere EU-Länder aus (Art. 16 Abs. 2 GG)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Auslieferung_(Recht): "Deutsche Staatsbürger dürfen nur an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden, und auch das nur, wenn es durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist (Art. 16 GG). Vor Einführung des europäischen Haftbefehls war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz generell verboten."
https://www.gherson.com/blog/3-european-countries-will-not-extradite-to-uk: "Austria, Germany and Slovenia have recently confirmed their earlier statements that they would refuse UK extradition requests for their nationals once the UK ceases to be a member of the European Union ('EU'), and have already officially informed the European Commission."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-auslieferungsverbot-in-der-verfassungsbeschwerde_159616.html: "Auslieferung Deutscher an ausländische Justiz verboten [...] Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."
Somit müsste auch Dotcom in Deutschland nicht mit einer Auslieferung an die USA rechnen.
Ich habe dir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitiert, das ausdrücklich auf das Verbot von Auslieferungen eingeht, von dem es nur in den Fällen Ausnahmen gibt, die ausdrücklich und abschließend auch im GG bestimmt sind.
Das Auslieferungsabkommen spielt hierbei keinerlei Rolle. Deshalb die Frage nach den Belegen aufgrund derer du zu deiner geäußerten Auffassung kommst. Oder Belege von Fällen deutscher Staatsbürger, die in die USA ausgeliefert wurden. Wenn das laut dem Auslieferungsabkommen angeblich seit 1978 möglich wäre, dann müsste es inzwischen ja zahlreiche solcher Fälle geben. Darüber hinaus hat Deutschland ja auch mit anderen Ländern Auslieferungsabkommen, daher sollte es eigentlich kein Problem für dich sein, hier ein paar Fälle zu nennen.
Ich denke nicht, dass dir das gelingen wird, weil die Rechtslage eigentlich zweifellos klar ist. Ich gebe dir auch gerne noch einmal ein paar Links, weil du es offenbar nicht glaubst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Florian_Homm: "Heute lebt Homm in Deutschland, von wo er, irrespektive des Haftbefehls der USA und der Schweiz, nicht ausgeliefert wird; denn wie viele andere Länder liefert Deutschland eigene Staatsbürger grundsätzlich nur an andere EU-Länder aus (Art. 16 Abs. 2 GG)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Auslieferung_(Recht): "Deutsche Staatsbürger dürfen nur an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden, und auch das nur, wenn es durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist (Art. 16 GG). Vor Einführung des europäischen Haftbefehls war die Auslieferung Deutscher an das Ausland durch das Grundgesetz generell verboten."
https://www.gherson.com/blog/3-european-countries-will-not-extradite-to-uk: "Austria, Germany and Slovenia have recently confirmed their earlier statements that they would refuse UK extradition requests for their nationals once the UK ceases to be a member of the European Union ('EU'), and have already officially informed the European Commission."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-auslieferungsverbot-in-der-verfassungsbeschwerde_159616.html: "Auslieferung Deutscher an ausländische Justiz verboten [...] Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."
Somit müsste auch Dotcom in Deutschland nicht mit einer Auslieferung an die USA rechnen.
Hätte ich die Möglichkeiten würde ich ihn unterstützen, vielleicht schwindet das öffentliche Interesse in den USA. Außerdem verlieren die Share Hoster doch seit Jahren an Bedeutung. Es interessiert doch nun wirklich niemanden mehr ob Kim Dotcom verurteilt wird oder nicht. Solange Vergewaltiger und Mörder frei rummlaufen ist das was er gemacht haben soll doch Pille Palle.
[re:1] Akkon31/41 am 17.08. 20:34
Der Kerl kann nur hoffen das er nicht zu den Amis kommt.
Die Kerkern den auf ewig ein, denn schließlich geht es ja um´s Geld...
Die Kerkern den auf ewig ein, denn schließlich geht es ja um´s Geld...
[o8] Akkon31/41 am 17.08. 20:48
Mit ehrlicher Arbeit hatte es der Herr Schmitz noch nie, siehe Lebenslauf. Er wusste ganz genau, was er tat, und dass er gegen viele Gesetze verstößt. Aber er konnte es einfach nicht lassen. Nun muss er die Konsequenzen tragen. Noch viel schlimmer finde ich hier die Kommentare, die sein kriminelles Handeln auch noch befürworten oder herunterspielen.
@Akkon31/41: weil seine Verbrechen natürlich nicht gut sind aber dennoch hier mimimi auf höchstem Niveau betrieben wird. Klar gehört er bestraft aber das ist kein Grund den jungen zu mobben wenn im Internet größere Probleme existieren. Beispiel Betrug, Kriminalität in Form von z.B. Kreditkartenmissbrauch oder auch ein Dauerthema Kinderporn. Du willst mir jetzt nicht sagen das ein zerstörtes Menschenleben bzw. eine zerstörte Kindheit unwichtiger ist als das eines Herren der filesharing-dienste betrieben hat. So wurde er aber teilweise behandelt. Dann sollen sie den jungen in seiner heimat einknasten und nicht millionen für prozesse ausgeben. Ich wette das die prozesskosten und die Maßnahme mittlerweile höher sind als der schaden selbst
@XPGenie: sollte er erneut illegal und weltweit Gelder zusammen raffen, dürfte das für seinen US Arbeitgeber ziemlich nach hinten los gehen.. Und diese Chance, sich raus zu reden, das jemand anderes als er selber Schuld ist, das er nicht wiedergewählt wurde, die sollte man Trump nicht auch noch auf dem Silbertablett servieren.