Genius klagt daraufhin gegen Google, doch diese Klage wurde nun von einer US-amerikanischen Bundesrichterin im Eastern District of New York abgewiesen, berichtet The Hollywood Reporter (via TechCrunch). Dabei stellte das Gericht zwar durchaus fest, dass Google hier die Songtexte abgegriffen hat, allerdings spiele das keine Rolle, da auch Genius nicht die eigentlichen Rechte an diesen Lyrics besitzt.
Genius kann eigentlich nicht klagen
Es sei zwar richtig, dass Genius-Nutzer die Abschriften der Songtexte verfassen. Die Rechte an diesen Werken sind und bleiben aber bei den Künstlern, die sie geschrieben haben, so Richterin Margo Brodie. Dabei spielen Lizenzen, die Genius besitze, sowie Anmerkungen, die man durchführt, in diesem Fall keine Rolle.Vereinfacht bzw. verkürzt erklärt: Genius besitzt die Texte nicht, kann also auch nicht klagen. Das bedeutet, dass Google durchaus verklagt werden könnte, aber eben nicht von Genius, sondern den Künstlern bzw. Song-Autoren - was aber aktuell nicht der Fall ist.
Siehe auch: Songtexte sagen mit verstecktem Morsecode -"Google hat uns geklaut"