Vergangene Woche hat US-Präsident Trump ein Dekret unterschrieben, das nach Befürchtung von Kritikern die Meinungsfreiheit gefährdet, da Netzwerke wie Twitter vor Klagen wegen dort geposteter Inhalte nicht mehr sicher sein können. Nun gibt es die erste Klage dagegen.
Racheaktion gegen Twitter
Im Trump-Erlass von vergangener Woche geht es um den Artikel 230 im Communications Decency Act. Dabei geht es um den Schutz von Plattformbetreibern vor Klagen wegen von Dritten bereitgestellter Inhalte. Kritiker des Präsidenten und dieses speziellen Schrittes sehen darin eine - wenig durchdachte - Racheaktion Trumps, weil dessen Tweets zum ersten Mal mit Warnhinweisen bzw. Fakt-Check-Links versehen worden sind.
Kritik gibt es vor allem am Umstand, dass das Außerkraftsetzen von Artikel 230 das Gegenteil bewirken dürfte und wohl zu weniger Meinungsfreiheit führen wird. Denn Plattformbetreiber werden nun verstärkt Links vor der Veröffentlichung prüfen oder sie später deutlich häufiger löschen müssen.
Das ist im Wesentlichen auch die Argumentation der Non-Profit-Organisation Center for Democracy and Technology (CDT), die gegen die Executive Order des Präsidenten geklagt hat. Dort erklärt man, dass das Dekret "schlichtweg als Vergeltung" gedacht sei und mit Twitter nur ein einziges Unternehmen angegriffen werde. Damit solle auch das von der Verfassung geschützte Recht auf Meinungsfreiheit beschnitten werden, da es sich direkt gegen jene richtet, die die Regierung kritisieren.
Angriff auf die Meinungsfreiheit
CDT-Chefin Alexandra Givens sagte in einer Mitteilung, dass die Aktionen des Präsidenten ein direkter Angriff auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung seien. Trump versuche damit vor der Wahl, Medien der sozialen Netzwerke vom Kampf gegen Falschinformationen, Wähler-Unterdrückung und dem Schüren von Gewalt abzuschrecken.