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Kommentare zu:

Coronavirus-"Scherz" eines Influencers zwingt Flieger zum Umkehren

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[o1] happy_dogshit am 05.02. 12:05
Rechnung schicken, fertig
[re:1] rOOts am 05.02. 12:34
+1 -3
Aufgrund einiger (Schimpfwort frei wählbar) eigenen Kommentar gelöscht.
[re:1] happy_dogshit am 05.02. 12:47
+4 -2
@rOOts: Ist das mein Problem? Nein.
[re:1] rOOts am 05.02. 12:58
+1 -3
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[re:1] FatEric am 05.02. 13:19
+ -
@rOOts: Eine Rechnung in Form eines Gefängnisaufenthaltes wäre auch was. Es geht einfach darum, dass er für diese dämliche Aktion "bezahlt".
[re:2] rOOts am 05.02. 13:35
+ -1
@FatEric: Strafrecht und Zivilrecht durcheinander gebracht?
[re:2] dpazra am 05.02. 12:56
+3 -
@rOOts: Das ist erstmal sein Problem, er haftet mit dem was er gerade zahlen kann und was den Rest der Rechnung betrifft, da kann er sich mit den kanadischen Vorschriften zum Thema Privatinsolvenz auseinandersetzen, falls da etwas anwendbar ist. Und mit dem Strafrecht hoffentlich.

Es ist aber ein wichtiges Signal: Unfug anstellen kostet, strafrechtlich und zivilrechtlich. Was wäre denn der Vorteil, wenn man ihm die Rechnung nicht schickt? Die Botschaft wäre: Wenn der Unfug, den man anstellt, nur schwerwiegend genug ist, wird auf die Rechnung verzichtet? Das wäre doch auch albern.

Danach kann man immer noch nachdenken, was mit dem Rest der Rechnung passiert: Gibt es irgendeinen Winkel über den man bestimmte Teile des Schadens über Versicherungen oder Kulanz von irgendeiner beteiligten Firma kriegen kann? Muss man schauen.
[re:1] rOOts am 05.02. 13:06
+ -2
@dpazra: Das Eine ist Strafrecht! Da wird er mit Sicherheit verknackt werden!
Das Andere ist Privatrecht, ist halt eine ganz andere Baustelle!

Das die Leute aber auch immer alles in einen Topf werfen müssen.
Strafe, in Deinem Fall die Abschreckung, ist doch gegeben!

Und noch etwas, ich bin keines Falls der Meinung, dass es nicht Zivilrechtlich belangt werden soll, nur stell ich mir die Frage, was es NUR in diesem Fall bringen
soll. Den Schaden, den er verursacht hat, kann er in hundert Jahren nicht ausgleichen! Er wird im Grunde gar nichts ausgleichen.
[re:1] dpazra am 05.02. 13:34
+ -
@rOOts: Ich vermische es doch nicht, ich spreche explizit von beidem (lies in meinem Kommentar nochmal nach, da steht drin, dass er sich auch mit dem Strafrecht auseinandersetzen soll (weil man ihm auch damit kommen wird) um zu untermauern, dass mir der Unterschied klar ist. Also nochmal: Er soll die Schadensersatzforderung und davon zahlen was er kann, selbst wenn es nur 1% ist, und dann soll er die strafrechtlichen Konsequenzen kriegen, so wie sich das gehört.
[re:2] rOOts am 05.02. 13:40
+ -1
@dpazra: Er muss aber erst einmal strafrechtlich belangt werden!
Nur dann, wenn er tatsächlich schuldig gesprochen wird, kann er auch Zivilrechtlich belangt werden.
Nicht anders herum.
[re:3] lugia1ful am 05.02. 12:57
+ -
@rOOts: na dann geht es halt in die privatinsolven. Man kann ja schlecht Geld nehmen von jemand der kein Geld hat.
[re:1] rOOts am 05.02. 13:20
+ -1
@lugia1ful: Das sag ich doch schon die ganze Zeit!
Nur hier schmeißen einige User Strafrecht und Zivilrecht durcheinander!

Den Gläubigern, im Speziellen den Fluggästen, wir keine Inrechnungstellung auch nur etwas vom Schaden bringen, denn sie werden nichts bekommen.
[re:4] kickers2k1 am 05.02. 13:20
+ -
@rOOts: Solche Idioten sind doch vernetzt, da wird zur Spende, oder wie man heute sagt: Crowdfunding aufgerufen, und schon ist genug Geld für die nächsten iditiotischen Dinge da
[re:2] Wuusah am 05.02. 13:53
+7 -
@happy_dogshit: meiner Meinung nach reicht es nicht aus. Die Strafe sollte in 3 Schritten erfolgen:
1. Rechnung.
2. Sozialstunden
3. Sperrung seiner social media accounts
[re:1] rOOts am 05.02. 14:15
+2 -1
@Wuusah: Die Strafe wird aber Knast und/oder Strafzahlung sein, wenn er Glück hat Sozialstunden.

Erst danach können, aber nur bei Schuldspruch im Strafverfahren, Rechnungen, also Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Und Dein dritter Punkt, wäre auch im Strafrecht abzuhandeln.
Ist übrigens ne saugute Idee.
[re:2] DerTigga am 05.02. 14:22
+2 -
@Wuusah: :)
Punkt 4 dürfte auch vorhanden sein, quasi vollautomatisch: monatelang mit mindestens der betroffenen Fluglinie nichtmehr mitfliegen zu dürfen ? :-D
[re:3] Speggn am 05.02. 14:57
+2 -
@Wuusah: @happy_dogshit: Bei Drei Flügen sowie den Ausfällen in den Hotels dürfte die Summe so zwischen 250 und 500k$ liegen.
Sozialstunden gibt es da schon lange nicht mehr. Das sind ganz andere Dimensionen.
Hier geht es wohl eher um diese Summe (Zivil Seite) und 5 - 15 Jahre Gefängnis(Strafrechtliche Seite)...

Ich vermute auch das die Anwälte der Gegenseite mit der plötzlichen Todesangst der mitreisenden argumentieren werden, sowie Vorsatz unterstellen. Der wird mit sehr viel Glück mit 5 Jahren davon kommen....
[o2] Mr.Lucius am 05.02. 12:18
+13 -
"wahrscheinlich nicht die beste Idee" - Allein dieses Statement zeigt, wie dumm diese Person ist. Kosten aller Passagiere für verpasste Weiterflüge, Züge, entgangene Urlaubsfreuden, kostenpflichtige Extraübernachtungen etc. in Rechnung stellen. Dann sind das halt mal 300-400.000 Euro.... Der überlegt sich das künftig zweimal, ob er so einen Mist abzieht. Hier hilft nur Strafe gegen diese Form der Dummheit.
[re:1] rOOts am 05.02. 12:37
+ -9
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[re:1] rOOts am 05.02. 13:10
+ -2
Aufgrund einiger (Schimpfwort frei wählbar) eigenen Kommentar gelöscht.
[re:1] Mr.Lucius am 05.02. 13:21
+ -
@rOOts: Okay, sollte man den einzelnen Dummen deshalb noch weitermachen lassen? Das nächste Mal macht er sich vielleicht über eine Bombe lustig, die er im Handgepäck versteckt haben soll...
[re:1] rOOts am 05.02. 13:25
+ -1
@Mr.Lucius: Wer sagt das?
Strafrecht und Zivilrecht verwechselt?

Ok, habe mich eingangs etwas unglücklich geäußert.
[re:2] FatEric am 05.02. 13:21
+ -
@rOOts: Aber einen Idioten könnte man jetzt für ein paar Jahre aus dem Verkehr ziehen und wenn er dann raus kommt, überlegt er sich vielleicht, was lustig ist und was nicht.
[re:1] rOOts am 05.02. 13:26
+ -1
@FatEric: Strafrecht!

Ich weiß, habe mich eingangs unglücklich geäußert.
[re:3] Joyrider am 05.02. 13:29
+ -
@rOOts: Naja weißt du, wenn aus deiner Sicht alle "NULL" begreifen und begriffsstutzig sind... vielleicht bist du ja dann eher die Person, die etwas nicht begriffen hat. Oder?
[re:1] rOOts am 05.02. 13:52
+ -
@Joyrider: Okey, dann habe ich wohl ein Problem damit, dass ich Strafrecht und Zivilrecht auseinander halten kann.
[re:4] XP SP4 am 05.02. 13:32
+ -
@rOOts: Du findest also man sollte ihn gar nicht bestrafen und einfach so weiter machen lassen. Klingt vernünftig. /ironie
Man sollte ihm zusätzlich ein Verbot für Social Media geben, dann könnte er diese Aktion nicht mal ausschlachten.
[re:1] rOOts am 05.02. 13:49
+ -1
@XP SP4: Ich behaupte an keiner Stelle, dass er NICHT bestraft werden soll!

Nur hat das in Rechnung stellen (Schadensersatz) absolut nichts mit "Strafrecht", bzw. bestrafen, zu tun.

Ich fragte nur, was das "ihm eine saftige Rechnung schicken" bringen solle.
Die Fluggäste bekommen nix, und wenn es etwas zuholen gäbe, werden das wie immer die mit dem größten Schaden sein, die etwas bekommen.
Das werden aber nur Peanuts sein.
Und somit wird gar kein Schaden getilgt.
[re:2] bear7 am 05.02. 12:51
+4 -
@Mr.Lucius: und jetzt noch solchen Influencern die Plattform nehmen. Solche man durch sowas eine Publicity erreicht ist sowas auch "reizvoll".
Wenn aber Instagram, Youtube oder was auch immer dann auch mal ein Statement dazu abgibt und sag "hier hört der spaß auf, du bist raus" dann lohnt sich sowas nicht mehr.
Aber wenn er jetzt seinen Bekanntheitsgrad erweitern kann ... naja, dann sind die 300-400.000 € womöglich sogar gut investierte "Marketingausgaben".
[o3] Nunk-Junge am 05.02. 12:27
+4 -
...und bitte lebenslanges Flugverbot bei der Airline.
[re:1] tomsan am 05.02. 12:35
+ -1
@Nunk-Junge:

Hm. Ja und?
Beim nächsten Reiseportal-check dann halt anderen Flieger raussuchen und gut.

Ich denke eher: was ist mit den immensen Kersosin-Kosten? Was ist mit den Leuten, die einen Termin verpasst haben? Oder deren Urlaub so geplatzt ist? Wer übernimmt/ organisiert die Hotelaufenthalte/ bezahlt die Hotels im Ankunftsland?

Für diesen und die anderen Flüge. Und was sonst noch für "Kollateral-Schaden" so verursacht wurde....

Flugverbot... naja... wird nun wenig jucken
[re:1] rOOts am 05.02. 12:41
+2 -5
@tomsan: Dummheit schützt vor Strafe nicht!
Jedoch welche Strafe wäre angemessen?
Sein Leben hat er doch schon in den Abort gekippt!

Auf den Kosten bleiben alle sitzen. Wer sollte das alles auch bezahlen?
[re:1] rOOts am 05.02. 13:28
+ -1
@rOOts: Was sollen die Minusse?
Bitte um Antwort.
[re:1] rOOts am 05.02. 13:33
+ -1
@rOOts: Minus. Depp.
[re:2] Nunk-Junge am 05.02. 12:42
+4 -
@tomsan: "...und" meint, dass das zusätzlich verhängt werden sollte. Eine Sperre bei einer Airline ist schlimmer als Du glaubst. Schau Dir Europa an, wenn Du eine Sperre von Lufthansa hättest, dann wären ein Großteil aller Flieger in Europa tabu. Viele Flieger werden in Kooperation von mehreren Airlines durchgeführt. Dann ist neben Lufthansa plötzlich bei vielen Flügen auch Swiss, Austrian, Eurowings, Turkish Airlines, SAS, Air Canada, Air China und viele weitere raus. Natürlich sollte der Schadensersatz auch eingefordert werden und der dürfte auf jeden Fall weit über 100.000 € betragen. Aber so viel Geld wird er vermutlich nicht haben...
[re:1] DerTigga am 05.02. 14:27
+1 -
@Nunk-Junge: wollte ich grade auch schreiben, das er ziemlich blauäugig sein muss bzw wäre, anzunehmen, das die Airlines nicht untereinander bzw miteinander reden / sich austauschen, über blacklisted passengers ..
Aus Fernsehdokus weiß ich außerdem, das es in Form von Australien mindestens ein Land gibt, das verurteilte und gesessen habende Leute, trotz erfolgreich am Flughafen gelandet sein: nicht rein lässt, wenn derjenige keine im Vorfeld bei ner australischen Behörde zu beantragende und ausgestellt zurück geschickt bekommen habende Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen kann.
[o4] honkyponk am 05.02. 12:29
+1 -
Bitte weiter verfolgen. Ich möchte wirklich wissen, wie das Urteil später lautet mit den anschließenden Kosten die er zu erwarten hat...
Das wird ganz sicher mehr werden, als er in seinem ganzen Leben verdienen wird.
[o5] serra.avatar am 05.02. 12:30
+2 -
na da wird die Rechnung hoffentlich richtig teuer...
[re:1] rOOts am 05.02. 12:41
+2 -7
@serra.avatar: Und?
Wird er nicht zahlen (können)!
[re:1] rOOts am 05.02. 13:14
+2 -4
@rOOts: Und auch hier, was soll das Minus?
Kommentar nicht begriffen?

Was soll eine Rechnung, die nie beglichen werden kann?

Strafrechtlich ist er doch schon ruiniert, er weiß es nur noch nicht!
[re:1] slashi am 05.02. 13:42
+1 -1
@rOOts: weil deine aussage einfach quatsch und falsch ist?!
[re:1] rOOts am 05.02. 13:59
+1 -4
@slashi: DAS musst Du mir jetzt aber erklären!
1. Um ihm eine Rechnung überhaupt stellen zu können,
muss er erst einmal Strafrechtlich schuldig gesprochen werde.

2. Danach kann er Zivilrechtlich verurteilt werden.

Und dann? Möglich, dass es in Kanada ähnlich wie hier ist und er deswegen keine Privatinsolvenz beantragen kann.
Doch wird er das Geld jemals aufbringen können?
Ich glaube eher nicht!

Er wird nicht zahlen können.

Und was daran (meine Aussage) ist quatscht?
[re:2] DerTigga am 05.02. 14:46
+2 -1
@rOOts: .. weil er ganz sicher dennoch und im Rahmen seiner tagtäglichen Möglickeiten wird zahlen müssen. Und wenns nur 5 Dollar pro Woche ist, für die nächsten 10 Jahre. Irgendwann wird er evt auch mal was erben, was dann eben gut möglich garnicht erst an ihn ausgegeben wird ? Mag sein, er wird bis zu seinem Tod nicht die volle, vom Gericht festgesetzte Strafe bezahlt kriegen, aber solange er lebt, wirds ganz sicher jemanden geben, der drauf aufpasst, das er nicht aufhört zu zahlen bzw immerwieder mal überprüft wird, ob er mehr zahlen kann.
[re:3] Speggn am 05.02. 15:01
+1 -1
@rOOts: Ich nehme an er wird bei 10 - 20$ pro Tag Ersatzhaft antreten müssen. Im Zweifelsfall unter Ausschöpfung des maximalen Rahmens in Kanada. Soweit ich weiß 15 Jahre. Ist bei uns auch so, da ist das Maximum allerdings 5 Jahre.

Und selbst dann dürfte er danach für den Rest seines Lebens dafür arbeiten. Denn gut bezahlte Arbeit kann er als vorbestrafter Schwerkrimineller nicht erwarten.
[re:4] mh0001 am 05.02. 17:36
+ -
@Speggn: Ist jetzt nicht wirklich dein Ernst oder? "Schwerkrimineller"? Was für ein Unsinn. Keiner muss wegen sowas jahrelang in den Knast, einfach lächerlich. Kriegt vielleicht ein Jahr zur Bewährung und fertig.
[re:5] DerTigga am 05.02. 17:38
+ -
@mh0001: Sehr vielleicht..
[re:6] Speggn am 05.02. 17:43
+ -
@mh0001: Naja, es ist Kanada, da magst du recht haben. In den USA wäre das durchaus plausibel.

Einen Schaden in dieser Höhe vorsätzlich oder unter Inkaufnahme zu verursachen ist für mich durchaus die Qualifikation für einen Schwer Kriminellen.
Da gehört schon einiges mehr dazu als im Supermarkt n Paket Bonbons zu klauen...
[re:7] rOOts am 05.02. 18:07
+1 -1
@Speggn: Äh, Zivilrecht und Knast?

@DerTigga: Und wenn er doch in Privatinsolvenz gehen kann?

Und im Übrigen, ich stelle hier dauernd die Frage, wem mit einer in Inrechnungstellung geholfen sein soll, jedoch bekomme ich keine Antwort darauf.
Es dreht sich immer nur ums bestrafen.
[re:8] Speggn am 05.02. 18:12
+ -
@rOOts: Strafrecht und Knast. Höhe der Strafe misst sich am Schaden. Das dieser Zusätzlich noch übers Zivilrecht beglichen werden muss steht außer Frage.

In Dtl. können für gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr 6 Monate bis zu 10 Jahre auf einen zukommen. Sollte eine Gesundheitsschädigung einer oder mehrerer Personen vorliegen (Und der Schock nach dem Umkehren des Flugzeuges und der Nachricht über den vermeintlichen Virus kann durchaus so ausgelegt werden) ist eine Freiheitsstrafe von 1 - 10 Jahren vorgesehen.

Ein gefährlicher Eingriff wird auch dadurch definiert, das er den Regelablauf des Verkehrs behindert. (Ein Flugzeug unplanmäßig landen oder umdrehen muss).

Ein nicht gefährlicher Eingriff wäre zum Beispiel einmal gegen die Cockpittür treten und sich wieder hinsetzen. Da liegt das Strafmaß dann zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Letztdenlich ist hier niemandem durchs bezahlen der Rechnung geholfen. Der Drops ist gelutscht. Hier geht es nur darum ihn entsprechend dem Schaden den er erzeugt hat zu bestrafen. Gut machen oder entschuldigen kann man das nicht mehr.
[re:9] rOOts am 05.02. 18:19
+ -1
@Speggn: Ich habe wohl Deinen Kommentar so verstanden, dass es um das Lebenslange bezahlen der Schadensersatzansprüche geht. Da lag ich wohl falsch, sorry.

Er wird dafür in den Bau gehen, was auch richtig ist.
[re:10] Speggn am 05.02. 18:24
+ -
@rOOts: Ich weiß nicht wie das gehandhabt wird.

Ich vermute:

Letztendlich wird es wohl auf Knast + darauffolgende Privatinsolvenz hinauslaufen.

Oder Knast + lebenslanges abbezahlen der Strafe.

Oder Knast + Tilgung der Strafsumme durch den Staat, der dann als Gläubiger einspringt. Dann kommt man auch mit Privatinsolvenz nicht mehr raus aus dem Ding.
[o6] CJdoom am 05.02. 12:34
+3 -
Hoffentlich zahlt er sich bis zu seinem Lebensende dumm und deppert. Am besten ein internationales Flugverbot aussprechen. Gar nicht lange diskutieren.
[re:1] Nunk-Junge am 05.02. 12:46
+2 -3
@CJdoom: Dann meldet er Privatinsolvenz an und ist in 7 Jahren wieder schuldenfrei. Bis ans Lebensende wird er nicht zahlen; die meisten Geschädigten werden wohl auf den Kosten sitzen bleiben. PS: Kanada kennt auch eine Privatinsolvenz, aber die genauen Regeln kenne ich nicht, daher habe ich die deutschen Regeln genommen.
[re:1] serra.avatar am 05.02. 19:08
+1 -
Na Privatinsolvenz gilt aber nicht bei Strafen aus Strafverfahren... inkl. nachgegliederten Strafen (Zivilrecht) die auf eine Straftat beruhen.

****************************************
Eine Erteilung der Restschuldbefreiung ist nach der Vorschrift des § 302 Nr. 1 InsO ausgeschlossen, wenn es sich bei den Verbindlichkeiten um solche handelt, die aus unerlaubter Handlung stammen.
+++++++++++++++++++++++++++++++

ist also nix mit Privatisolvenz.
[re:2] rOOts am 05.02. 12:47
+2 -6
@CJdoom: In Kanada wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit analog zu unserer Privatinsolvenz ein Verfahren geben.
Danach darf er schuldenfrei von Vorne anfangen.

Und was soll das "internationale Flugverbot" bringen, außer das er in seiner Ausübung eines international tätigen Beruf gehindert wird? Wobei auch Kanada recht groß ist.
[re:2] DerTigga am 05.02. 15:01
+1 -
@rOOts: Und zum guten Teil recht wegelos. Ohne mehr oder weniger großes (auf Wasser landefähiges)Flugzeug geht da nicht viel. Und selbst die könnten sich weigern, ihn mitzunehmen ?
[re:1] rOOts am 05.02. 18:14
+ -1
@DerTigga: Ok, Du reitest auf dem Blödsinn rum!
Im Strafrecht wird er dazu nie verurteilt werden.
Es wäre möglich, dass die geschädigte Fluglinie davon Gebrauch machen würde, doch welche Handhabe sollten andere Fluglinien haben? Und welches Interesse?
Damit hat sich Dein Kommentar also erledigt, weil es so niemals kommen wird.
[re:1] DerTigga am 06.02. 01:06
+ -1
@rOOts: Wie genau du doch deinen Blödsinn von meinem differenziert bzw distanziert kriegst, ich bin ja fast geplättet vor andächtig staunen.. *g
Wie soll Fluglinien auch noch groß was einfallen können, wo nichtmal dir was einfällt, da hast du insgesamt sowas von logisch mitgedacht !
[o7] The Grinch am 05.02. 12:35
+3 -
Vorsicht vor frei laufende Vollpfosten!
[o8] Screeny am 05.02. 12:47
+7 -1
Social Media war ein Fehler. Für die einen bricht eine Welt zusammen, wenn sie mal fünf Likes weniger auf ein Selfie bekommen und die anderen nutzen sie als Plattform für ihren Narzissmus und tun die respektlosesten Dinge für ein bisschen Aufmerksamkeit.
[re:1] rOOts am 05.02. 12:54
+7 -2
@Screeny: Social Media ist asozial und IST ein Fehler. Der Grundgedanke, sich in einem begrenzten Netzwerk austauschen zu können (Uni) war gar nicht so schlecht.
Jedoch funktioniert das eben nicht im Großen, da keine Kontrolle mehr stattfindet.
In einem kleinen Netz, z.B. Firma, Uni, hätte so mancher Schwachsinn unmittelbar Folgen,
im teils anonymen und unkontrollierten Netz eben nicht.
[re:1] rOOts am 05.02. 13:31
+ -1
@rOOts: ?
Ich habe scheinbar "Freunde"!
Asoziale Arschgeigen die anonym das Bewertungssystem ausnutzen!
[o9] Hobbyperte am 05.02. 14:36
+1 -2
Na prima, wie schnell die ach so intelligente Masse ihr Opfer findet, welches sie für dumm erklären und dem sie sogleich ohne weitere Überlegung alle Schuld an dem geben kann, was da passiert ist.

Wenn man die Situation durchdenkt, ist die Schuldfrage aber gar nicht so eindeutig. Der Mann hat einen falschen Ortsnahmen benutzt ... und selbst wenn es der richtige gewesen wäre, statt ihn in Ruhe zu befragen, wurde er sofort mit "Quarantänemaßnahmen" Überzogen. Das sieht eher nach Panikreaktion als nach überlegtem Handeln aus.

Meiner Ansicht nach, trägt hier die Fluggesellschaft "die Schuld" für ihre Mitarbeiter und muss für die Schäden haften!

In Deutschland nennt man so etwas "Schadenminimierungspflicht", welcher die Mitarbeiter der Fluggesellschaft offensichtlich nicht nachgekommen sind. Dieser Musiker mag nicht der hellste Kopf im Flieger gewesen sein, aber andere waren noch "Dümmer" als er. Nur so ist die erfolgte Überreaktion zu erklären.
[re:1] BrianW am 05.02. 14:55
+2 -
@Hobbyperte: das liest sich eher nach bewusster Aufmerksamkeitshascherei (was sonst möchte wohl solch ein Influencer erreichen?) als nach unbedachtem Handeln.
Derzeit sollte jeder wissen, was es mit Wuhan und dem Corona-Virus auf sich hat!
[re:2] DerTigga am 05.02. 14:56
+1 -
@Hobbyperte: Genau. Was sind diese Flugzeuge auch einfach nicht mit nem kleinen Labor ausgestattet, damit die Flugbegleiter prüfen und beweisen können, das jemand etwas nicht ernst meinen kann, selbst wenn derjenige sich kräftig bemüht, das Gegenteil glauben zu machen.
Das schon mehrere Leute erschossen wurden und ein nachgelagertes Gericht nicht dazu verurteilt hat, das der schießende Polizist gefälligst verpflichtet war, erstmal zu überprüfen, ob da ne Spielzeugpistole im Spiel ist, sollte dir eigentlich geläufig sein.
Oder wie ein alter deutscher Spruch so richtig sagt: wer sich freiwillig in Gefahr bzw aufs dünne Eis begibt, kommt eben manchmal drin um..
[re:3] bigspid am 05.02. 15:33
+1 -
@Hobbyperte: Es gibt Protokolle, die es in solchen Fällen einzuhalten gilt. Da hat die Fluggesellschaft nicht viel zu melden.
[10] tatata am 05.02. 14:54
+4 -
ab auf die no flight liste mit diesem "star"
[11] Aerith am 05.02. 18:50
+ -
Was zum Geier ist ein "Influencer"? Hab den Begriff schon mehrmals gelesen aber iwie ergibt das keinen Sinn. Meint man damit allen Ernstes das irgendwelche YT/TWitch/whatever-Helden genug Einfluss auf die Zuschauer ausüben um soeinen Titel zu bekommen?
[re:1] serra.avatar am 05.02. 19:35
+ -
naja früher sagte man dazu B-Promi... wenn es halt zum richtigen Promi nicht reicht. Dann gibt es da noch weniger schöne Umschreibungen für, aber die spar ich mir hier lieber.
[12] noComment am 05.02. 19:25
+ -
Mein Besuch aus China konnte darüber herzlich lachen, obwohl es ihn momentan auch nicht besonders gut geht. Aber die Reise nach Berlin will er Morgen auf jeden Fall antreten. :-)
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