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TÜV warnt vor Sicherheitsproblemen durch smarte Heizthermostate

Der TÜV Rheinland gibt Einrichtungstipps für Smart Home-Anfänger. Wer jetzt zum Beispiel alte Heizkörperthermostate gegen neue smarte Ther­mos­ta­te mit App- und WLAN-Anbindung tauscht, sollte von Anfang an ei­ni­ge Sicherheitstipps beherzigen.
Pixabay
05.01.2020  18:14 Uhr
Nachholbedarf bei der Sicherung des Smart Homes Infografik: Nachholbedarf bei der Sicherung des Smart Homes

Denn: Smarte Heizkörperthermostate sorgen nicht nur für einfach zu planende Raum­tem­pe­ra­tur-Ab­sen­kun­gen und -Erhöhungen, sondern sind auch häufig ein Risiko für die heimischen WLAN-Netz­wer­ke. Für den Zugriff aus der Ferne be­nö­ti­gen die smarten Thermo­state Internet­zu­gang, sollten aber laut den Tipps des TÜV Rhein­land nicht ein­fach mit in das heimische Netz ein­ge­bun­den wer­den. Besser ist es, für Smart Home-Geräte ein separates Gast­netzwerk ein­zu­rich­ten, so die Sicherheits­experten.

Separate Netzwerke einrichten

"Technisch ist es sinnvoll, für die smarten Geräte ein eigenes WLAN-Segment einzurichten. Hierfür eignet sich das Gäste-WLAN mit eingeschränkten Rechten. So bleiben sensiblere Da­ten auf anderen Geräten wie PC oder Tablet geschützt", erläutert der TÜV. Der TÜV Rhein­land überprüft in seiner Eigenschaft auch Smart Home-Geräte auf ihre Sicherheit und stellt daher auch allgemeine Tipps für den Umgang mit Geräten auf.

Was Kriminelle sich zu Nutze machen

Problematisch kann es bei den einzelnen An­bie­tern dazu werden, wenn diese Sicher­heits­lü­cken nicht schnell schließen - oder wenn die Nutzer daheim nicht regelmäßig nach Updates Aus­schau halten. Auch aus diesen Gründen emp­fiehlt es sich, nicht ein Netzwerk für alle in­ter­net­fä­hi­gen Geräte zu verwenden. Laut TÜV kommt dazu, dass die smarten Systeme auch per­so­nen­be­zo­gene Daten liefern können, die Kri­mi­nel­le ausnutzen können. Ein Beispiel ist die Ab­lei­tung aus der Absenkung der Raum­tem­pera­tur, dass sich niemand zu Hause befindet.

Beim Kauf sollten Kunden zudem darauf achten, dass die Hersteller eine Da­ten­schutz­er­klä­rung mit den wichtigsten Details im Hinblick auf Datenweitergabe an Dritte und Dienst­leis­ter zum Beispiel für Angebote oder Werbung oder Fehlerbehebungen anbieten.
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