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Apple Watch:
Erkennung von Vorhofflimmern verletzt 2006er Patent

Apple wird von einem Arzt aus New York verklagt: Der behauptet, Apple habe die Fähigkeiten der Apple Watch, Vorhofflimmern zu erkennen, von ihm gestohlen. Laut der Klageschrift soll der Arzt 2017 Apple das Konzept vorgestellt haben.
Apple
29.12.2019  11:51 Uhr
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg verklagt Dr. Joseph Wiesel nun Apple und erwartet, dass ihm entweder Lizenzgebühren bezahlt werden oder Apple daran gehindert wird, seine Erfindung weiter zu nutzen. Laut dem Bericht hatte sich der Kardiologe eine Methode zur Erkennung eines unregelmäßigen Herzschlags, einem häufigen Anzeichen für Vorhofflimmern, patentieren lassen. Apple nutze laut der Klageschrift nun dieses Patent, ohne dafür zu zahlen. Und das sogar, obwohl Apple das Patent und Dr. Wiesel kenne.
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Dem Bericht zufolge hatte der Arzt im Jahr 2017 Apple kontaktiert und seine Er­findung vor­ge­stellt. Zu Verhand­lungen sei es dann aber gar nicht ge­kom­men, Apple habe ihm gegenüber kein Interesse gezeigt. Schließlich stellte Apple dann in diesem Jahr die Erkennung von Vorhof­flimmern als eine neue Funktion der Apple Watch vor. Die Apple Watch kann nun die Herz­frequenz ihres Trägers passiv überwachen und meldet eine Warnung, sobald ein unregel­mäßiger Herz­schlag erkannt wird.

Das Patent ist schon älter

In der Klage unterstreicht Dr. Wiesel, dass sein Patent die "bahn­brech­enden Schritte" bei der Über­wachung zur Er­kenn­ung von Vor­hof­flimmern ein­ge­leitet habe. Das Patent beschreibt, wie man "un­regel­mäßige Puls­rhyth­men aus einer Reihe von Zeit­inter­vallen" über­wachen kann. Das Patent wurde Wiesel bereits im März 2006 er­teilt und be­schreibt ein Ver­fahren und die Vor­richt­ung zur Be­stimm­ung eines mög­lichen Vorhof­flimmerns. Besonders diese neue Fähig­keit der Apple Watch wurde in den letzten Wochen immer wieder gelobt, da sie sich bereits für einige Nutzer als Lebens­retter erwiesen hatte.

Das Gericht soll nun klären, ob Apple für die Nutzung der patentierten Vorhof­flimmer­tech­no­logie ohne Genehmigung und ohne Lizenz­gebühren zu zahlen Schadens­ersatz­pflichtig ist. Apple hat auf eine Nachfrage von Bloomberg zu dem Fall bisher noch nicht reagiert. Der Konzern meldet sich aber bei laufenden Verfahren auch nur selten zu Wort.

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