Ein Haftbefehl wurde bereits kurz nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe wieder aufgehoben. Wenig später wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und auch ein Europäischen Haftbefehl erwirkt. Es folgte ein juristisches Hin und Her, da Assange in der Zwischenzeit in die Botschaft geflüchtet ist.
Neue Ermittlungen
Die ursprünglichen Ermittlungen wurden bereits 2017 eingestellt und der Haftbefehl aufgehoben. Das mutmaßliche Opfer hat allerdings nach der Verhaftung von Assange in Großbritannien eine Wiederaufnahme der Voruntersuchungen erwirkt.Bei einer Pressekonferenz gab Eva-Marie Persson, stellvertretende Direktorin der schwedischen Strafverfolgung, nun aber bekannt, dass ihrer Einschätzung nach die Beweise für eine Anklage nicht ausreichten (via SZ). Sie glaubt aber nach wie vor, dass Assange schuldig ist - kann das aber eben nicht beweisen. Damit ist die Sache wohl endgültig vom Tisch. Eine Auswirkung auf seine Haft in Großbritannien sowie den Auslieferungsantrag der USA hat das jedoch nicht.