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Bezahlen für Mobile-Dienste: Abofallen wird jetzt der Garaus gemacht

Das Bezahlen von Diensten externer Anbieter über die Mobilfunk­rech­nun­gen soll deutlich sicherer und transparenter werden. Die Bundes­netz­agen­tur hat neue Vorgaben für den Verbraucherschutz gemacht, die nun bis Februar umgesetzt werden müssen.
Pixabay
10.10.2019  16:07 Uhr
Unter anderem wird es für die meisten Fälle verpflichtend, dass ein externer Anbieter im Rahmen des Bezahlvorgangs den Nutzer auf eine Seite des Mobilfunkanbieters weiterleitet. Das soll letztlich klarer machen, dass hier tatsächlich ein Geldbetrag auf die Mobilfunkrechnung gesetzt wird. Insbesondere sollen so unseriöse Anbieter nicht mehr verschleiern können, was sie wirklich vom Kunden kassieren wollen. Alternativ dazu kann das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementieren. Bei diesem Kombinationsmodell muss der Diensteanbieter dann seinen Kunden nicht weiterleiten, es wird aber auf anderen Wegen für einen seriösen Ablauf des Geschäfts gesorgt.

Schärfere Regeln bei Abos

Allerdings kommen diese Unterschiede nur bei Einzelkäufen zum Tragen und wenn die Kunden sich hier beispielsweise mit einem eigenen Login beim Verkäufer einloggen. Außerdem kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen - das soll die Provider dazu bringen, wirklich zu prüfen, welchem Partner sie weitergehende Rechte zugestehen. Absolut verpflichtend bleibt die Weiterleitung zum Mobilfunker außerdem, wenn es um die Buchung eines Abos geht - Abofallen sollen so ausgehebelt werden.

"Technische, administrative und finanzielle Maßnahmen machen das mobile Bezahlen sicherer und transparent", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und betont: "Der beste Verbraucherschutz ist dann gegeben, wenn unseriöse Anbieter nicht an die Abrechnungsplattformen der Mobilfunkanbieter angebunden werden." Die neuen Regelungen sollen erst einmal für maximal vier Jahre gelten, anschließend wird die Wirksamkeit überprüft.

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