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Von Epic verklagter 14-jähriger Fortnite-Cheater zeigt keinerlei Einsicht

Fortnite-Macher Epic Games surft mit dem Battle-Royal-Shooter auf einer riesigen Erfolgswelle und der Entwickler will natürlich, dass das so bleibt. Gegen Cheater und Anbieter von Schummel-Lösungen geht man mit aller Härte vor, dazu zählen auch rechtliche Schritte. Und Epic kommt erneut in die Schlagzeilen, weil man einen 14-Jährigen verklagt hat.
Epic Games
02.09.2019  11:47 Uhr
Fortnite ist und bleibt ein Riesengeschäft und das betrifft nicht nur Epic Games selbst, sondern auch die Schattenwirtschaft. So blüht auch das Business mit Cheats. Epic wendet sich mit solchen Fällen immer wieder an seine Rechtsabteilung und lässt die Cheater u. a. wegen des Verstoßes gegen Urheberrechte verklagen. Dabei macht man kaum einen Unterschied, ob diese Personen voll- oder minderjährig sind. Im vergangenen Juni war es wieder einmal soweit, man reichte erneut eine Klage gegen einen 14-Jährigen ein. Dieser ist wegen seines Alters lediglich unter seinen Initialen C.B. bekannt und ist laut einem Bericht von TorrentFreak ein bis dahin beliebter YouTuber, der als CBV aufgetreten ist.

Die Klage schien auf den ersten Blick Wirkung zu zeigen, der Cheat-Anbieter teilte per Video mit, dass er nie wieder ein weiteres Video machen wird. In seinem letzten Clip teilte er Epic aber im Wesentlichen mit, dass sie ihn mal könnten. Er nahm sich einen Anwalt und ließ diesen einen Antrag einreichen, die Klage aus gleich mehreren Gründen, die teilweise mit dem Alter zu tun haben, abzuweisen.

Macht weiter

Doch das sieht Epic anders, vergangene Woche reagierte man und teilte dem Gericht mit, dass CBV auch nach Empfang der Klage seine Schummel-Angebote nicht eingestellt hat, sondern auf einem anderen Kanal ein weiteres Video und eine neue Webseite erstellt hat. Der Cheat-Anbieter zeige also keinerlei Einsicht, weshalb man auch mit der Klage fortfahren müsse.

Rechtlich argumentieren CBV und sein Anwalt, dass Cheaten zwar durch den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) sowie die AGB abgedeckt sei, dies allerdings im Fall von Minderjährigen nicht vollstreckt werden kann. Das sieht man bei Epic anders und verweist zudem darauf, dass der Beschuldigte nicht ansatzweise Reue zeigt.
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