Die Klage schien auf den ersten Blick Wirkung zu zeigen, der Cheat-Anbieter teilte per Video mit, dass er nie wieder ein weiteres Video machen wird. In seinem letzten Clip teilte er Epic aber im Wesentlichen mit, dass sie ihn mal könnten. Er nahm sich einen Anwalt und ließ diesen einen Antrag einreichen, die Klage aus gleich mehreren Gründen, die teilweise mit dem Alter zu tun haben, abzuweisen.
Macht weiter
Doch das sieht Epic anders, vergangene Woche reagierte man und teilte dem Gericht mit, dass CBV auch nach Empfang der Klage seine Schummel-Angebote nicht eingestellt hat, sondern auf einem anderen Kanal ein weiteres Video und eine neue Webseite erstellt hat. Der Cheat-Anbieter zeige also keinerlei Einsicht, weshalb man auch mit der Klage fortfahren müsse.Rechtlich argumentieren CBV und sein Anwalt, dass Cheaten zwar durch den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) sowie die AGB abgedeckt sei, dies allerdings im Fall von Minderjährigen nicht vollstreckt werden kann. Das sieht man bei Epic anders und verweist zudem darauf, dass der Beschuldigte nicht ansatzweise Reue zeigt.