Die Stiftung Warentest hat ein altes, leidiges Thema ausgegraben und warnt jetzt vor Handy-Abofallen. Dabei geht es gleich um verschiedene Tricks, mit denen Unternehmen Geld für Dienste, Spiele und Videos mit auf die Handyrechnung setzen.
Im aktuellen Heft der
Finanztest 09/2019 geht es unter anderem um das Thema "Abofallen: Betrogene Handykunden". Die Redaktion ist dabei einem Phänomen auf die Spur gegangen, das quasi seit den ersten Jahren, in dem sich Mobilfunk zu einem Jedermann-Produkt entwickelte, bekannt ist. Wer aber denkt, Handy-Abofallen sind ein Ding der Vergangenheit, der irrt.
Viele Beschwerden
Allein seit April 2019 sind laut dem Bericht der Stiftung Warentest mehr als tausend Beschwerden über Abbuchungen dubioser Drittanbieter eingegangen. Die Bundesregierung hat Pläne ausgearbeitet, um den Geschäftspraktiken Einhalt zu gebieten und strenger im Vorfeld gegen ungewollt in Rechnung gestellte Leistungen vorzugehen. Eine Maßnahme wäre es, voreingestellte Drittanbietersperren verpflichtend zu machen.

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Wie wichtig das tatsächlich ist, zeigt die Recherche der Stiftung Warentest: Sie haben zehn konkrete Fälle von Mobilfunkkunden dokumentiert, die auf ihrer Handyrechnung plötzlich für Dienste erschienen sind, die sie selbst häufig überhaupt nicht nachvollziehen konnten. Dabei wurden mal nur kleine Summen abgebucht, aber auch bei einem Betroffenen 125 Euro für eine der sogenannten Drittanbieter-Leistungen. Häufig werden Wochen-Abonnements in Rechnung gestellt, die gleich einmal 4,99 Euro für sieben Tage kosten und auf der Handyrechnung dann unter Umständen schon viermal berechnet wurden, bevor man überhaupt von ihnen Kenntnis bekommen hat.
Betrug herrscht vor
Denn wie aus dem Bericht der Betroffenen hervorgeht, erfolgen Rechnungsstellungen auch, wenn die Opfer an sie verschickte "Bestellbestätigungen" mit Bitte um Freigabe gar nicht bestätigt haben.
Aus Sicht von Finanztest werden Kunden so mit Abofallen weiterhin betrogen. "Immer wieder gelingt es Drittanbietern, ihnen ein Abo unterzuschieben", so die Warentester. Die Unternehmen handelten dabei häufig komplett am derzeitigen Gesetzesstand vorbei und drücken dennoch ihre Forderungen durch - häufig auch, weil es sich um kleine Summen handelt und die Betroffenen nicht wissen, wie sie sich wehren können. Die Mobilfunkanbieter sind dabei dazu selten eine Hilfe, Probleme mit Drittanbietern zu klären und sie verdienen an dem Geschäft mit den Abofallen mit.
Betroffen sind vor allem Kunden des Mobilfunkanbieters Mobilcom-Debitel, aber auch von Vodafone und Klarmobil schreibt die Stiftung Warentest - zumindest gibt es diesen Eindruck bei den eingegangenen Beschwerden.
Die Tester empfehlen, entsprechende Rechnungen zu melden. Es gibt dabei einmal die Meldemöglichkeit bei der Bundesnetzagentur per E-Mail an rufnummernmissbrauch@ bnetza.de. Zudem sind die Verbraucherschutzzentralen bei dem Thema aktiv und haben ein
Frühwarnsystem namens Marktwächter.