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Apple Kreditkarten-AGB: Keine Kryptowährungen, kein Jailbreak

Die im März erstmals vorgestellte Apple Card Kreditkarte soll bereits im kommenden Monat in den USA starten. Jetzt wurden die Nutzungs­be­din­gungen bekannt - dazu gehört, dass man keine Kryptowährungen kaufen kann, das Zwei-Wege-Login nutzen muss und keinen Jailbreak haben darf.
Apple
04.08.2019  11:30 Uhr
Die Apple Card kann man den Informationen der Newsseite MacRumors nach auch nicht zum Kauf von Lotterielosen, Casino-Glücksspielchips in jeglicher Form, physischen oder virtuellen, Fremdwährungen oder Reiseschecks verwenden. MacRumors hat sich die von Apple-Partner Goldman Sachs veröffentlichten Nutzungsvereinbarungen (PDF) für die Kreditkarte angesehen und diese mehr oder weniger überraschenden Details entdeckt.
Apple stellt die Kreditkarte Apple Card vor
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In den weiteren Details in einer Kundenvereinbarung, die auf der Website von Goldman Sachs einzusehen ist, werden Beschränkungen für Transaktionen aufgeführt.

Das ist alles untersagt

Dort heißt es das "jede Barvorschuss-Transaktion und jede andere bargeldähnliche Transaktion, einschließlich des Erwerbs von Bargeldäquivalenten wie Reiseschecks, Fremdwährung oder Kryptowährung; Zahlungsanweisungen; Peer-to-Peer-Transfers, Banküberweisungen oder ähnliche bargeldähnliche Transaktionen; Lotterielose, Casino-Spielchips (ob physisch oder digital) oder Rennstreckenwetten oder ähnliche Wetten" ausgeschlossen werden. Solche Nutzungsbedingungen werden auch von anderen US-Banken wie der Citigroup und JP Morgan auferlegt.

Wer die virtuelle Kreditkarte nutzen möchte, kann das zudem nicht auf einem iPhone machen, welches gejailbreakt wurde. Außerdem setzt Apple die Zwei-Wege-Authentifizierung voraus. Die Karte soll in den USA im September starten. Ab wann Kunden in Deutschland den Zugriff bekommen ist noch nicht bekannt.

Apple Card

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