Apple Kreditkarten-AGB: Keine Kryptowährungen, kein Jailbreak
Die im März erstmals vorgestellte Apple Card Kreditkarte soll bereits im kommenden Monat in den USA starten. Jetzt wurden die Nutzungsbedingungen bekannt - dazu gehört, dass man keine Kryptowährungen kaufen kann, das Zwei-Wege-Login nutzen muss und keinen Jailbreak haben darf.
Die Apple Card kann man den Informationen der Newsseite MacRumors nach auch nicht zum Kauf von Lotterielosen, Casino-Glücksspielchips in jeglicher Form, physischen oder virtuellen, Fremdwährungen oder Reiseschecks verwenden. MacRumors hat sich die von Apple-Partner Goldman Sachs veröffentlichten Nutzungsvereinbarungen (PDF) für die Kreditkarte angesehen und diese mehr oder weniger überraschenden Details entdeckt.
In den weiteren Details in einer Kundenvereinbarung, die auf der Website von Goldman Sachs einzusehen ist, werden Beschränkungen für Transaktionen aufgeführt.
Das ist alles untersagt
Dort heißt es das "jede Barvorschuss-Transaktion und jede andere bargeldähnliche Transaktion, einschließlich des Erwerbs von Bargeldäquivalenten wie Reiseschecks, Fremdwährung oder Kryptowährung; Zahlungsanweisungen; Peer-to-Peer-Transfers, Banküberweisungen oder ähnliche bargeldähnliche Transaktionen; Lotterielose, Casino-Spielchips (ob physisch oder digital) oder Rennstreckenwetten oder ähnliche Wetten" ausgeschlossen werden. Solche Nutzungsbedingungen werden auch von anderen US-Banken wie der Citigroup und JP Morgan auferlegt.
Wer die virtuelle Kreditkarte nutzen möchte, kann das zudem nicht auf einem iPhone machen, welches gejailbreakt wurde. Außerdem setzt Apple die Zwei-Wege-Authentifizierung voraus. Die Karte soll in den USA im September starten. Ab wann Kunden in Deutschland den Zugriff bekommen ist noch nicht bekannt.