In Schweden wird das Ermittlungsverfahren gegen Julian Assange wieder aufgenommen. Da der Beschuldigte nach dem Ende seines jahrelangen Botschafts-Asyls wieder greifbar geworden ist, will die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe der Vergewaltigung, die gegen den Australier erhoben wurden, weiter klären.
Aktuell befindet sich Assange in den Händen der britischen Behörden. Hier soll er nun ein Jahr im Gefängnis verbringen, weil er vor Jahren gegen Kautionsauflagen verstoßen und sich in der ecuadorianischen Botschaft dem Zugriff entzogen hatte. Damals schon ging es eigentlich um eine Auslieferung an Schweden, wo Assange überhaupt erst einmal zu den Vorwürfen befragt werden sollte.
Bevor er nun irgendwann in Großbritannien entweder aus der Haft entlassen wird oder jemand anderes Auslieferungs-Ansprüche stellt, will die schwedische Justiz einen europäischen Haftbefehl ausstellen. Das würde zumindest nach dem aktuellen Stand wohl eine bevorzugte Überstellung in das skandinavische Land zur Folge haben.
Verjährungs-Uhr tickt
Gleich zwei Frauen haben in Schweden Anschuldigungen gegen den Wikileaks-Gründer erhoben. Dieser hingegen streitet die Vorwürfe ab und erklärt weiterhin, dass die Sexualkontakte einvernehmlich gewesen seien. Es geht zumindest in einem Fall aber darum, dass der Geschlechtsverkehr seitens des Australiers unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen sei, womit keine Einvernehmlichkeit mehr gegeben gewesen wäre.
Die schwedischen Behörden stehen in der Angelegenheit inzwischen unter Zeitdruck. Wenn man Assange noch vor ein Gericht stellen will, muss spätestens zum August 2020 eine Anklage erhoben werden. Anschließend würden die Verjährungsfristen gelten. Des Weiteren wollen auch die US-Behörden Zugriff auf Assange, allerdings ist es keineswegs sicher, ob Großbritannien hier einer Auslieferung zustimmen würde.