
Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Demnach versendete ein Merseburger ab vergangenen Juli bis September mehrfach E-Mails, die an einen großen Verteilerkreis gingen, ohne dass die E-Mail-Adressen im BCC versteckt waren. So waren jeweils bis zu 150 Adressen für andere Empfänger offen zugänglich. Mindestens zehn Verstöße werden dem Mann vorgeworfen. Der Mann gilt zudem als polizeibekannter "Störenfried", der seit Jahren per E-Mail Beschwerden, Beschimpfungen und Verunglimpfungen vorrangig an Politiker und Medien versendet und Strafanzeigen stellt. Über die Themen der Wut-E-Mails schwieg sich der Bericht der Zeitung aus.
Geldstrafe ohne Wirkung
Der Mann hörte allerdings nach einer ersten Strafandrohung und auch nicht nach der Festsetzung einer Geldstrafe mit seinem Verhalten auf.Laut dem Bericht der Zeitung bezahlte der Merseburger nun Anfang Februar eine Strafe plus Verfahrensgebühr in Höhe von über 2600 Euro und versendete anschließend schon wieder eine E-Mail mit einem offenen Verteiler. Entsprechend will der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt weitere rechtliche Schritte prüfen, da die Wirksamkeit der Geldstrafe doch in Frage gestellt werden kann.
Fremde Daten
Dass sich eine Privatperson im Rahmen der neuen Bestimmungen zur Datenschutz-Grundverordnung zu verantworten hat, ist dabei ein Novum. Bedingt durch seinen komplett unbedarften Umgang mit den Daten anderer Nutzer sei aber eine Strafe und ein Einschreiten der Behörde geboten gewesen.E-Mails an offenen Verteiler zu senden ist dabei wohl so etwas wie ein Hobby des Mannes. Laut Mitteldeutscher Zeitung versendet er nahezu täglich entsprechende Mitteilungen, teilweise an Verteiler mit bis zu 1600 Adressen.
Diese Flut an E-Mails ist aber noch nicht zur Anzeige beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gekommen.