@PiaggioX8: Und wenn dus in Anspruch nehmen willst, dann Zicken sie rum wie die blöden, sodass man es auch gleich lassen kann, weil aufwand zu Hoch! Oder man einen Anwalt bezahlen müsste. WTF. Das muss alles mal Glockenklar ins Gesetzt das das einfach nicht mehr geht!
@PiaggioX8: Hm, so ganz scheint mir das nicht durchdacht, wenn statt Gewährleistung auf Garantie gesetzt wird. Denn: Gewährleistung gibt der Händler bei dem du kaufst, und zwar für die Funktionsfähigkeit des Produkts im Rahmen seiner Spezifikationen zum Zeitpunkt des Verkaufs. Garantie ist aktuell eine rein freiwillige Leistung des Herstellers. Mal abgesehen davon, dass Gewährleistung und Garantie nunmal 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe sind ... ich wünsch dir dann viel Spass, wenn du einen Defekt direkt nach Kauf feststellst und reklamierst ... und du dann 2 und mehr Wochen auf auf Einschicken, Bearbeitung, Rücksendung warten darfst.
@MancusNemo: Wenn man was in Anspruch nimmt? Gewährleistung oder Garantie? Gewährleistung regelt nur, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs einwandfrei war. Und Garantie ist, wie schon geschrieben, freiwillig und in den Garantiebedingungen des Herstellers geregelt. Da kann der alles reinschreiben. Betrieb nur bei 22-22,99 °C (ok, übertriebenes Beispiel). Für Aufpreis bekommt man bei einigen Herstellern erweiterte Garantie...in Zeit und auch im Umfang. Man muss die Bedingungen halt auch lesen (sorry, wenn ich das so betone).
Und oftmals erübrigt sich dann auch der Anwalt btw. ;)
Nix für unguat Darr