Whatsapp lässt es einfach drauf ankommen und gibt nichts auf Fristen
Wie aus dem Bericht von Golem hervorgeht, scheint Whatsapp aktuell bei der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Widersprüche auf eine einfache und dreiste Hinhaltetaktik zu setzen, indem mit entsprechenden Nutzern gar kein - oder nur sehr sporadisch - Kontakt aufgenommen wird. Das Hinauszögern oder Ignorieren der Widersprüche verstößt gegen Vorgaben aus der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, die klare Fristen für eine Bearbeitung solcher Nutzeranfragen durch Unternehmen setzt.Infografik: WhatsApp-Nutzung nimmt weiter zu
Wie Golem in seinem Bericht schreibt, scheinen einzelne Nutzer auch 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung noch keine Antwort von Whatsapp erhalten zu haben, der das Akzeptieren des Widerspruchs gegen die Weitergabe persönlicher Daten an Facebook und Drittanbieter signalisieren würde. Wie die zuständige Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Andrea Voßhoff mitteilt, können Betroffene Beschwerde bei ihrer Datenschutzbehörde einlegen.
Nutzer hören Monate nichts
Seit dem Start der DSGVO hat Whatsapp auf einer Support-Seite eine Anleitung bereitgestellt, die beschreibt, wie Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten einzureichen ist. Laut dem Bericht hat ein Nutzer, der am ersten Tag des Inkrafttreten der Verordnung einen solchen Antrag gestellt hatte, bis heute keine zufriedenstellende Antwort von dem Unternehmen erhalten - und das trotz der geltenden Bearbeitungsfrist von 2 Monaten.Wie die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff ausführt, stellt Whatsapps Verhalten einen Verstoß gegen Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 der DSGVO dar. Anders, als von dem Konzern in seiner Anleitung beschrieben, kann eine betroffene Person nicht nur in Irland, sondern auch direkt in Deutschland entsprechend Beschwerde bei Datenschutzbehörden einreichen. Bei Whatsapp ist der Hinweis auf diese Möglichkeit lediglich in den Nutzungsbedingungen zu finden.