Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen Amazon wegen des Verkaufs eines gebrauchten Smartphones ohne einen ausreichenden Hinweis auf Gebrauchtwaren geklagt und gewonnen. Amazon kennzeichnet solche Angebote unter anderem mit einem "Refurbished Certificate", was die Richter allein nicht für aussagekräftig genug halten.
Nachtrag: Uns liegt nun das Urteil (PDF) vor, aus dem weitere Einzelheiten zu dem Fall hervorgehen. Demnach bezog sich die Klage des vzbv nur auf ein konkretes Angebot bei Amazon. Bei einem BQ Aquaris-Smartphone waren die gängigen Kennzeichnungen für Gebrauchtware nicht eingehalten worden. Andere Artikel bemängelten die Verbraucherschützer nicht, es ging also um einen Einzelfall. Wir haben den Beitrag entsprechend auch nachfolgend korrigiert. Nachtrag Ende.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will erreichen, dass Amazon seine Kennzeichnung von gebrauchten Smartphones verbessert. Zwar sind Angebote auf der Amazon Verkaufs-Plattform bereits entsprechend markiert, die Beschreibung war aber in einem durch einen Kunden gemeldeten Fall ungenügend. Aus dem Angebot heraus war gleich nicht ersichtlich, das es keine Neuware war. Man will zum Schutz der Verbraucher erreichen, dass Online-Händler gebrauchte Smartphones immer mit eindeutigen Hinweisen darauf versehen, dass die Geräte nicht neu sind. Ansonsten verschweigt der Verkäufer eine wesentliche Produkteigenschaft. Damit wiederrum verstößt ein solches Angebot gegen das Wettbewerbsrecht.
In dem Fall von Amazon ist es so, dass das Unternehmen die Kennzeichnungen schon mehrfach überarbeitet hat. Es wird dabei auch ein sogenanntes "Refurbished Certificate" eingesetzt, das die Waren als zertifizierte Gebrauchtwaren ausweisen soll. Normalerweise sind Artikel doppelt gekennzeichnet auch als "gebrauchte Angebote". Die Bezeichnung "Refurbished Certificate" ist aber laut dem jetzt ergangenen Urteil gegen Amazon schlichtweg ungenügend und diese war als einzige bei dem angebotenen Handy von BQ zu sehen.
Irreführende Werbung
"Ein durchschnittlicher Verbraucher sei mit dem englischen Begriff refurbished' nicht vertraut und könne sich darunter nichts vorstellen. Selbst wenn er den Zusatz wörtlich mit wiederaufbereitetes Zertifikat' übersetze, erhalte er keinen Hinweis darauf, dass das Smartphone gebraucht sei", teilt die Verbraucherzentrale mit. Die Richter werteten die Zertifizierung daher als irreführende Werbung, da das Zertifikat nicht ausreichend aussagekräftig ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon gibt zu den Verfahren noch keine Stellungnahme ab.