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Steuerbetrug im Online-Handel: Regierung bittet Amazon & Co zur Kasse

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[o1] Gast11962 am 01.08. 14:13
+4 -1
"Steuerbetrug im Online-Handel: Regierung bittet Amazon & Co zur Kasse"

Ehm, man kann es so sehen, ich für meinen Teil sehe es so:

Der Onlinehandel zieht von den Käufern in D. die Umsatzsteuer mit dem Kaufpreis ein, leitet sie an den Anbieter im Ausland weiter, was zum Betrug regelrecht einlädt und ein Wettbewerbsnachteil für Deutsche Firmen ist.
Jetzt soll der Umsatzsteueranteil direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden.
Das nenn ich Steuergerechtigkeit mit kurzen Weg.
[re:1] Nunk-Junge am 01.08. 14:24
+1 -
@Gast11962: Nein, Amazon soll nicht die Steuer für andere Firmen abführen. Das ist gar nicht machbar, sie können keine Steuererklärung für andere Unternehmen machen. Sie sollen nur garantieren, dass andere Firmen ihre Steuererklärung korrekt machen.
[re:1] Gast11962 am 01.08. 14:36
+1 -
@Nunk-Junge: Es wird nur die Umsatzsteuer 7 % (Lebensmittel, Bücher) oder 19 % (vom Kaufpreis) abgeführt, und nur bei Unternehmen die im Ausland ihren Sitz haben.
Das entspricht dann dem Weg der Mehrwertsteuer die auch vom Onlinehandel direkt an den Fiskus abgeführt wird.
Das ist Steuergerechtigkeit.
Die "Steuererklärung" muss und kann das Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen (im Ausland) dann beim Deutschen Finanzamt machen.
[re:2] LostSoul am 01.08. 15:42
+ -
@Nunk-Junge: Doch, natürlich ist das machbar, da ohnehin zwischen Steuerpflichtigen, Steuerschuldner und Steuerzahler unterschieden wird. Das wäre nur schwierig/unmöglich, wenn zuvor z.B. sie sdE (Summe der Einkünfte) und dann das zvE (zu versteuernde Einkommen) errechnet werden müsste, da dies natürlich durch (z.B.) Amazon nicht machbar ist.
Bei einer recht "simplen" Steuer wie der USt. ist das sogar recht einfach möglich
Übrigens kennst du dieses Prinzip auch von deiner Gehaltsabrechnung - da überweist du auch kein Geld an das FA für deine ESt.
[re:2] X2-3800 am 02.08. 09:15
+ -
@Gast11962: Zitat "Der Onlinehandel zieht von den Käufern in D. die Umsatzsteuer mit dem Kaufpreis ein, leitet sie an den Anbieter im Ausland weiter, was zum Betrug regelrecht einlädt und ein Wettbewerbsnachteil für Deutsche Firmen ist."

Eigentlich zieht zB. der Handel in Deutschland die Mehrwersteuer in der jeweils gültigen Höhe des jeweiligen Landes ein in die die Ware verschickt werden soll und führt diese dann an das Finanzamt des Ziellandes ab.

Beispiel Österreicher kauft in Deutschland. Deutscher Händler verlangt 20%Mwst statt 19%MwSt und führt die einbehaltene Steuer ans österreichische Finanzamt ab.

Wenn jetzt ein Marketplace dazwischen hängt müsste Amazon entweder die Steuer vor der Weiterleitung an den eigentlichen Händler an das zuständige Finanzamt weiterleiten oder dafür sorgen das die Händler sich am Marketplace nur anmelden können wenn sie eine gültige Umsatzsteuernummer haben.

Ersteres ist nicht möglich weil die Händler ihre Steuererklärung selber machen müssen und auch in der Lage sein müssen Abschreibungen usw. zu machen was dann bissel kompliziert werden würde. Außerdem wird dadurch vorzeitig Steuer abgeführt die einem als Händler dann wohlmöglich als Zahlungsmittel fehlt. Ich muss ja normal die MWst erst abführen wenn alle steuermindernden Effekte darauf angerechnet worden sind, sonst gebe ich dem Staat einen zinsfreien Kredit. In Deutschland hab ich mal gehört das man je nach Umsatz 1/4 Jährlich oder Jährlich seine Steuererklärung machen muss. In dieser Zeit würde ich dem Staat dann Geld borgen.

Steuernummern bei den zuständigen Finanzämtern auf Gültigkeit prüfen sollte dagegen für Amazon möglich sein. Ist natürlich Bürokratie aber damit muss man leben.

Das eigentliche Problem ist doch die völlig sinnlose Bürokratie für kleine Händler, ich hatte vor kurzen auch wieder einen Händler der einfach nicht nach Österreich verschicken wollte. Auf eine genauere Anfrage hin hat der Händler dann zugegeben das er das wegen dem Bürokratischen Aufwand nicht macht. Es gibt ein frei Handels Volumen was er von Deutschland nach Österreich(oder EU Land) verschicken darf (sagt der Händler) Wenn er drüber ist muss er die MWST an das jeweilige Finanzamt des Ziellands abführen und natürlich auch die MWST in Höhe des jeweiligen Ziellands verlangen, aber genau da ist der Haken, wer will sich schon in etlichen EU Ländern einzeln bei den Finanzämtern anmelden und die MWST Einnahmen einzeln nach Zielland aufschlüsseln? Dieses ganze MwSt System ist doch EU weit gesehen sowas für den Popo. Eigentlich behindert es in dieser Form nur den freien Handel zwischen den EU Ländern. Und es trifft vor allen kleine Händler die einen unverhältnismäßigen Aufwand haben wenn sie innerhalb der EU Waren verkaufen wollen.
[o2] malocher am 01.08. 14:18
+ -
Wie will das deutsche Finanzamt den Warenstrom kontrollieren ?
Heute kam ein Usb Kabel an,aus China,über Ebay gekauft ,für die 1,50€ gibts keine Rechnung,da müsste ja Ebay den gesamten Umsatz von deutschen Käufern dem Finanzamt melden..nee das machen die nicht.
[re:1] LastFrontier am 01.08. 14:29
+ -
@malocher: Das müssen sie auch gar nicht. Imgegnsatz hu anderen Ämtern sind Finanzaämter der Staaten recht kooperativ untereinander. Wir dwohl daran liegen, dass wohl jedes Finanzamt ein Interesse an den Auslandsumsätzen ihrer Unternehmerchen hat.
[re:1] malocher am 01.08. 14:42
+ -
@LastFrontier: Ja ok,so gehts,zwischen,den Finanzämtern.Dazu muss es aber Verträge geben und ist trotzdem auch ein großer Aufwand.
[re:1] LastFrontier am 01.08. 14:59
+2 -
@malocher: Also aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Italien da recht flott mit DEutschland zusammenarbeitet. Selbst Sozialabgaben werden da untereinander ab- und ausgeglichen bzw. ergänzt.
Ein bekannter von mir. deutscher Staatsbürger, hat eine Polin geheiratet. Hat seinen Wohnsitz nach Polen verlagert, dort eine Firma gegründet aber hier sein Geld gemacht. Hier fleissig die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und weder hier noch in Polen die vollen Abgaben geleistet. Bis halt mal jemand den Finanzämtern einen Tip gegeben hat. Der wird jetzt von zwei Ländern "ausgesaugt" bzw. platt gemacht.
[re:2] LostSoul am 01.08. 15:46
+ -
@malocher: Das sind Daten, auf die die FA ohnehin Zugriff haben; Stichwort: GDPdU. Auch das Format ist schon mittlerweile gute zwei Jahrzehnte geklärt und steht im "Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung" des BMF-Schreibens vom 15. August 2002.
[o3] happy_dogshit am 01.08. 14:18
+2 -
"Im Online-Handel ist Umsatzsteuerbetrug vor allem bei kleinen Händlern aus Drittländern" Nennen wir das Kind doch beim Namen: China
[o4] Nunk-Junge am 01.08. 14:21
+2 -2
Hoffentlich wird dieser Entwurf nie verabschiedet. Der Staat versucht seine hoheitlichen Aufgaben auf Privatfirmen abzuwälzen. Dass Amazon und Co Aufgaben der Steuerfahndung übernehmen ist Irrsinn und wirft unser Rechtssystem über den Haufen. Als nächstes muss dann Metro auch die Korrektheit der Steuererklärungen ihrer Kunden sicherstellen? Bisher war es so, dass man für Straftaten verurteilt wird, aber jetzt wollen sie einführen, dass man für Straftaten verurteilt wird, die eine andere Firma begangen hat? Weil eine ausländische Firma ihre Steuererklärung der Bundesrepublik gegenüber nicht korrekt macht, bestraft man dafür Amazon. Da kann man nur sagen: völliges Versagen des Staates.
[re:1] eshloraque am 01.08. 14:59
+2 -1
@Nunk-Junge: Und zwar zu Recht. Amazon und Ebay öffnen den deutschen Markt und zwar auf einen Weise, die jedem Hinterhofhändler einen ordentlichen Umsatz beschehrt. Und die Plattformen verdienen gut daran. Da ist doch das mindeste, was verlangt werden kann, dass sie von jedem, der nach Deutschland verkauft einen Beleg einfordern, dass er das auch darf.
[re:2] iPeople am 01.08. 15:07
+ -1
@Nunk-Junge: Nichts anderes passiert zB im App- und Playstore. Entwickler aus aller Welt bieten ihre Äpps an und Apple/Google übernehmen alle Formalitäten, auch das Abführen der Steuer. Warum sollte Amazon das nicht machen können ?
[re:3] LastFrontier am 01.08. 15:09
+1 -1
@Nunk-Junge: Nein das ist kein Irrsinn. Steurvermeidung (mal vorsichtig ausgedrückt) ist eine kriminelle Machenschaft. Und Plattformen die dies ermöglichen müssen mit zur Verantwortung gezogen werden.
Im übrigen können Finanzämter schon jetzt und länger sämtliche Umsätze der Metrokunden abrufen und mit den Steuererklärungen dieser Kunden abgleichen.
Kooperation mit den Steuerbehörden vermeidet dadurch Beschlagnahmung aller Geschäftsunterlagen und damit das stillegen einer Firma. DEnn Finanzämter bzw der Zoll macht das ja, beschlagnahmen nicht nur Aktenordner, sondern nehmen auch gleich die Computer mit.
Was auch ganz wenige wissen: Das deutsche Finanzamt kann soger dein Konto ins negative pfänden. Wenn das passiert, hat man echte Probleme.
[re:1] LostSoul am 01.08. 15:48
+2 -
@LastFrontier: Hier geht es nicht um Steuervermeidung, sondern es handelt sich um klare Hinterziehung. Steuervermeidung ist grds. legal, soweit keine Falscherklärung erfolgt. Hier herrscht eine materielle Steuerpflicht, die aber aufgrund von falschen oder Nicht-Erklärungen umgangen wird, was der klassische Tatbestand der Steuerhinterziehung ist.
[re:4] e-foolution am 01.08. 16:12
+1 -1
@Nunk-Junge: Das Steuerrecht ist in solchen Fällen einfach nicht mehr zeitgemäß und muss halt jetzt angepasst werden. Solche Fälle hat es früher einfach nicht in dieser Masse gegeben.
Wenn man diersen Firmen im Ausland nicht habhaft werden kann, dann muss man sich an die Leute wenden, die damit AUCH Geld verdienen (hier: Amazon). Es kann nicht sein, dass Amazon da seine Provision und Gebühren kassiert - aber sich nicht darum schert dass da die Steuern nicht bezahlt werden.
Amazon (oder auch eBay etc) vermittelt diese Geschäfte (und verdient daran), es kann nicht sein dass man dann nur mit den Schultern zuckt wenn es um die Steuern geht die hierzulande jeder zahlen muss.
[re:1] LostSoul am 01.08. 16:33
+2 -
@e-foolution: Sorry, aber es ist falsch, was du schreibst. Es handelt sich um kein Problem des Steuerrechts. Dieses ist da durchaus zeitgemäß (im Sinne dessen, dass der gewünschte Sachverhalt steuerbar ist und eine Steuerschuld auslöst) und braucht nicht geändert zu werden. Worum es hier geht, ist eine rechtlich entstandene Steuerschuld auch durchzusetzen und einzutreiben. Das ist eine verfahrensrechtliche(!) Frage, keine steuerrechtliche.
[re:1] e-foolution am 02.08. 12:38
+ -1
@LostSoul: Der Inhalt der Nachricht (und der Absicht des Bundeskabinettes) ist ganz konkret dass das Steuerrecht geändert/angepasst wird um auf einen (relativ) neuen Sachverhalt zu reagieren. Das ist eine Änderung des Steuerrechts. Eine Änderung wird vorgenommen weil es ein Problem gibt.

Wie man da jetzt sagen kann "Es handelt sich um kein Problem des Steuerrechts" wenn das Steuerrecht geändert wird(!) und dies geschieht weil es ein Problem gibt (!) - erschliesst sich mir nicht. Dafür muss man die gesamte News nicht verstanden haben, denn das ist die Kernaussage des ganzen hier.
[re:1] LostSoul am 02.08. 16:07
+ -1
@e-foolution: Deine Ursprungsaussage war eine andere, nämlich dass das Steuerrecht an der Stelle nicht mehr zeitgemäß ist; nochmal: das ist Falsch. Die Steuerpflicht entsteht schon heute, dort bedarf es keiner Anpassung. Was nun gemacht werden soll, sind zwei Dinge:
1. Eine Anpassung des Verfahrensrechts, damit ggf. bei einem Dritten (z.B. Amazon) die entstandene Steuerschuld eingetrieben werden kann.
2. Eine geringfügige Änderung im materiellen Steuerrecht, damit (z.B.) Amazon überhaupt Steuerschuldner werden kann.
Das kannst du i.ü. auch dem aktuellen Regierungsentwurf entnehmen. Das könnte im Detail noch mal ganz interessant werden, weil sich die Regelgungssystematik deutlich von dem unterscheidet, was z.B. passiert, wenn dein Arbeitgeber z.B. die Lohnsteuer für dich abführt; ich gehe davon aus, dass u.a. Amazon gegen die Regelung sicherlich klagen wird.

Aus fachlicher Sicht (bin selbst StB und Wirtschaftsprüfer) ist die Aussage somit falsch, dass es hier "große Anpassungen am Steuerrecht" gibt; ich kann sie aber politisch nachvollziehen. Seien wir ehrlich: Würde sich Scholz ins TV stellen und was von Änderungen des Verfahrensrechts erzählen, würde keiner eine Ahnung haben, worum es eigentlich geht.

Aber noch mal: Der Kern meines vorigen Beitrages bezog sich auf deine Aussage, dass das Steuerrecht nicht mehr zeitgemäß sei und das ist eben nicht korrekt. Die Steuerpflicht entsteht nur ist das eben nicht nachvollziehbar. Um es mal an einem anderen Beispiel klar zu machen: Du selbst als Privatperson kannst bei einem Verkauf, z.B. deiner gebrauchten Grafikkarte, keine USt. ausweisen. Machst du das doch, entsteht hier eine Steuerpflicht in Höhe der ausgewiesenen USt. Ob das jemals jemandem auffällt und die fällige Steuer eingetrieben wird, ist, nunja, eher unwahrscheinlich. Und eben das ist auch das Problem bei den "China-Händlern", die über Amazon vertreiben. Die melden - ebenso wenig wie du in meinem Beispiel - ggü. dem Finanzamt an, womit keiner wirklich eine Ahnung hat, dass Händler XY aus irgendwo/China eine Steuerverpflichtung hat.

P.S.: Kein Minus von mir.
[re:2] Nunk-Junge am 02.08. 10:58
+ -
@e-foolution: Es steht Amazon nicht zu, dass sie garantieren, dass ICH mich an Gesetze halte. Wenn ich Steuern hinterziehen will, dann ist das meine Sache und ich werde dann im Zweifelsfall bestraft. Amazon gehen meine Steuern nichts an. Sollte das Gesetz durchkommen, dann müsste logischerweise auch jeder der einen Flohmarkt organisiert, die Versteuerung aller Menschen prüfen die dort etwas verkaufen. Der einzige Unterschied ist, dass Amazon das online macht und der Flohmarkt offline ist. Und um einige Kommentare vorweg zu nehmen: Verkäufe auf einem Flohmarkt unterliegen oft nicht der Steuerpflicht. Es sei denn man macht es gewerblich oder hat eine Gewinnabsicht oder verkauft innerhalb der Spekualtionsfrist (nach weniger als einem Jahr) oder der Gewinn übersteigt die Freigrenze von 512 Euro oder man verkauft mehrfach gleiche Ware...
[re:1] e-foolution am 02.08. 12:56
+ -1
@Nunk-Junge: Der Flohmarkt Vergleich hinkt gewaltig. Gewerbliche Händler auf Flohmärkten müssen sich an die gleichen Gesetze halten wie Einzelhändler in Deutschland und die Veranstallter müssen das auch kontrollieren.
Wenn ein Händler auf dem Flohmarkt sich nicht daran hält (und der Veranstallter ihn lässt) drohen auch da dem Veranstallter Busgelder.
Von Amazon wird auch nicht mehr verlangt als vom Flohmarkt Veranstallter, der sich den Gewerbeschein zeigen lassen muss und dafür sorgen muss dass der Händler Rechnungen/Quittungen mit Mwst ausstellt. Amazon soll sich jetzt die Steuernummer von den Händlern vorlegen lassen. Das ist auch nichts anderes. Der einzige Unterschied ist der was Amazon zahlen soll wenn (!) sie das nicht tun. Aber hier reden wir auch von anderen Hausnummern als beim Flohmarkt auf dem Supermarktparkplatz am Wochenende. Und zum Stichwort Steuergerechtigkeit finde ich da kann man schon ein bisschen anders vorgehen als beim Händler auf dem Flohmarkt der keine Quittungen ausstellt.
[re:1] Nunk-Junge am 02.08. 15:56
+1 -1
@e-foolution: FALSCH!!!! Flohmarkt-Organisatoren müssen NICHT garantieren, dass die Händler Steuergesetze einhalten. Die Abführung von Umsatzsteuer der gewerblichen Händler wird NICHT dem Organisator des Flomarktes auferlegt, falls der gewerbliche Händler Steuerhinterziehung begeht. Und kein Händler muss vorher bescheinigen, dass er 'steuerlich ehrlich' ist. Steuerprüfung ist eine Sache der Finanzämter!
[o5] erso am 01.08. 15:41
+2 -1
"Nicht nur Anbieter aus Drittstaaten, sondern auch hiesige Unternehmen müssen eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass sie 'steuerlich zuverlässig' sind" ... Natürlich müssen hiesige Unternehmen das auch und tun sie heutzutage auch bereits. Von welchem Mehraufwand redet Herr Volker Treier nur?
[re:1] Nunk-Junge am 02.08. 11:07
+ -
@erso: Zum Beispiel in der Baubranche gibt es etwas ähnliches. Baufirmen müssen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen BEVOR sie einen Auftrag (zum Beispiel der öffentlichen Hand) übernehmen dürfen. Aber der Fall ist nicht vergleichbar, da hier direkt in das Geschäftsverhältnis von Auftragnehmer und Auftraggeber hinein geregelt wird. Bei Amazon ist es anders, da ich der Kunde und irgendeine Firma der Verkäufer ist. Amazon ist nur ein Helfer bei der Geschäftsabwicklung, genaugenommen ein Vermittler. Genauso wie DHL ein Helfer / Transporteuer. Ich will auch nicht, dass DHL nur noch Pakete von 'steuerlich zuverlässigen' Firmen transportiert. Steuern sind eine rein hoheitliche Aufgabe des Staates!
[o6] GaborDenes am 01.08. 15:43
+ -
Ist auch einfacher als den großen wie Apple, Google und Amazon (uvm.) die Steuervermeidung schwerer bis unmöglich zu machen :-)
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