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Verbraucherschutz prüft Schritte gegen Amazons virtuelle Dash Buttons

Amazon hat vor kurzem die virtuelle Variante des Dash-Buttons auch in Deutschland eingeführt. Doch kaum ist das neue Angebot da, macht sich auch schon wieder Ärger breit: Die Verbraucherzentrale will nun prüfen lassen, ob die virtuellen Buttons wie ihre physischen Pendants deutsches Recht verletzen.
Amazon
18.03.2018  11:11 Uhr
Sind die neuen virtuellen Dash Buttons von Amazon keinen Deut besser als ihre physischen Vorgänger? Erst Anfang März gab es ein Urteil bezüglich der Amazon Dash Buttons in Deutschland. Das Landgericht München hatte der Klage des Verbraucherzentrale Bundes­ver­bands stattgegeben und geurteilt, dass Amazon wichtige Informationspflichten vor Absenden der Bestellung vernachlässigt. Das Gericht hatte die Buttons daher als rechtwidrig eingestuft und Nachbesserungen verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Amazon hat bereits angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen.
Amazon virtuelle Dash Button

Als eine mögliche Lösung in dem Rechtstreit waren dann in dieser Woche die neuen virtuellen Dash Buttons in Deutschland freigegeben worden. Im Grunde verbessern die virtuellen Buttons einige der fehlenden und damit problematischen Informationen vor der Absendung einer Bestellung.

Der Streit dürfte weitergehen

Laut dem Online-Magazin Golem will die Ver­brau­cher­zentrale Nordrhein-Westfalen nun aber erst einmal feststellen lassen, wie sich die vir­tu­ellen Dash-Buttons mit dem deutschen Recht vereinbaren lassen. Es gibt dabei einige Punkte, die den Verbraucherschützen nicht genügen, des­halb will man sich nach der Prüfung ent­spre­ch­ende rechtliche Schritte vorbehalten. Dabei ist es sehr wahrscheinlich, dass der Streit weitergeht.

So kann man den Kauf mit dem virtuellen Dash Button bei Amazon auslösen, auch ohne zuvor über den Preis und mögliche Preiserhöhungen informiert zu werden. Der virtuelle Dash Button ist zwar jetzt anders als sein physisches Pendant deutlich mit dem Hinweis "Jetzt kaufen" versehen. Ob das aber einem Richter genügen wird, bleibt abzuwarten.


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