@iPeople: Das ist richtig, etwa bei Verfahrensfehlern, oder wenn ein Schöffe sich nicht Regelkonform verhalten hat bspw..
Allerdings diskutiert man gerade darüber, ob man dieses Gesetz nicht abändert, sodaß bei Taten die nicht verjähren (dürften) der Täter sein ganzes Leben damit rechnen muss erneut angeklagt zu werden.
Das finde ich persönlich falsch. Was wenn bspw. ein Mörder verurteilt wurde und später aufgrund neuer Beurteilungen oder Schwere der Tat nochmal verurteilt wird? Aufgrund eines erneuten Verfahrens.
Der Nächste Punkt, der für Deutschland typisch ist, man fängt bei Mördern an und nach einiger Zeit fordert man das Gleiche für Temposünder und Unterhaltspreller anzuwenden.
Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen, etwas womit besonders deutsche Politiker so ihre Probleme haben.