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Kommentare zu:

Wie aus einer anderen Zeit: Härtere Strafen für Filesharer gefordert

oder

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[o1] Freudian am 19.02. 11:52
Wundert mich nicht, wenn ich sehe was für andere unfassbare Dinge in Schweden gerade abgehen.
Die sind total durchgeknallt. Wie sagt man so schön im Englischen? Batshit crazy.
[re:1] Torchwood am 19.02. 12:10
+3 -2
@Freudian: #LastNightInSweden
[re:2] LaBeliby am 19.02. 13:18
+ -
@Freudian: Schweden = "Shithole countrie" - sicher auch bald im hiesigen Absurdistan.
[o2] -=|Sneaker|=- am 19.02. 11:53
+3 -1
Vergehen werden subventioniert? Oder doch eher sanktioniert?
[re:1] Breaker am 19.02. 12:07
+2 -
@-=|Sneaker|=-: Ja, da hat sich ein Fehler eingeschlichen gehabt. Danke für den Hinweis, der natürlich auch an crmsnrzl geht fürs melden per News-Hinweis :)
[re:1] My1 am 19.02. 13:39
+1 -
@Breaker: wobei ich die Hinweise in den comments schon netter finde. Hat man wenigstens was zum lachen.
[re:1] Breaker am 19.02. 13:43
+1 -
@My1: Hat aber eben den Nachteil dass es teils erheblich länger dauert, bis es gefixt wird. Die News-Hinweise sehen wir ziemlich sofort, da kommt für uns ein extra Hinweisfeld. In den Kommentaren dauert das teils Stunden, bis das dann jemand liest :)
[re:1] ExusAnimus am 19.02. 14:35
+1 -
@Breaker: die mobile Version bietet dieses Feature nicht :P
[re:2] My1 am 19.02. 16:41
+ -
@Breaker: könnte man nicht bspw @ winfuture, WF und/oder author als reservierte namen setzen die automatisch die verantwortlichen benachrichtigen?

bei heise und golem zum beispiel werden comments mit solchen nachbesserungssachen idr auch immer mir dem präfix versetzt
[re:3] Vash91 am 19.02. 21:47
+ -
@My1: Vergleich doch nicht Winfuture mit anderen News Seiten. Es gibt einen News-Hinweis Button, also wo liegt das Problem? ;)
[re:4] My1 am 20.02. 10:33
+ -
@Vash91: beispielsweise dass er (laut exusanimus) nicht mobil verfügbar ist. (und es bei solchen leider lustigen fehlern nix mehr zu lachen gibt, da man anders als bei comments die artikel-edits nicht zu sehen bekommt.
[o3] Besenrein am 19.02. 12:41
+1 -1
Das (Straf)taten die im großen oder organisierten Stil stattfinden, härter bestraft werden als einmalige Vergehen, sollte wohl klar sein. Ebenso werden Straftaten wesentlich härter bestraft wenn sie zum Geldverdienen benutzt werden, was im Web natürlich bereits mit dem Anzeigen von Werbung gegeben ist.
[o4] Computerfreak-007 am 19.02. 12:48
+7 -1
und Pirate Bay gibt's immernoch...

wieviele Jahre sind die schon am bekämpfen..10 Jahre bestimmt schon...
das einzige was sie geschafft haben..war das sie die Betreiber gefasst haben...aber Zugriff auf die Seite haben sie trotzdem nicht...außer Website per Provider sperren ist da nix passiert...

Schliesst eine Website..und es kommen 10 andere nach...

viel Spass damit

fürs Filesharing bekommt man in Schweden demnächst 6 jahre Knast..als Mörder bist nach 4 Jahren wieder frei...zwecks guter Führung..
[re:1] crmsnrzl am 19.02. 13:32
+4 -1
@Computerfreak-007: "als Mörder bist nach 4 Jahren wieder frei...zwecks guter Führung.."

Das glaube ich dir nicht. Hast du dafür einen Beleg oder verwechselst du Totschlag mit Mord?

Nebenbei, die gute Führung ist der Grund der Haftverkürzung, nicht der Zweck. Von daher "aufgrund" guter Führung und nicht "zwecks" selbiger.
[re:2] RegularReader am 19.02. 13:48
+3 -2
@Computerfreak-007: Kenne das schwedische Strafrecht jetzt zwar nicht, aber dass ein Mörder schneller frei kommt als ein Filesharer (von geschützten Inhalten) bezweifel ich.
[re:1] tommit am 19.02. 13:57
+1 -1
@RegularReader: Wieso bezweifeln Sie das... ? Gefühl oder Kenntniss.. wenn man z.B. einmal für einen Mord freigesprochen wurde, kann nachher an Beweis, ausser es ist Zeugenbeeinflussung erfolgt, kommen was will (auch DNA z.B.) es führt nicht zu einer erneuten Anklage. Und so kann man auch ganz ohne Strafe davonkommen aus Mangek an Beweisen zum Zeitpunkt X.
[re:1] Bautz am 19.02. 14:03
+ -1
@tommit: Das gilt aber auch fürs Filesharing.
[re:2] iPeople am 19.02. 14:15
+2 -1
@tommit: Das ist pauschal falsch. Zumindest in D kann auch nach einer in einem Verfahren festgestellten Unschuld ein neues Verfahren eröffnet werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
[re:1] Dr. MaRV am 19.02. 17:10
+1 -
@iPeople: Das ist richtig, etwa bei Verfahrensfehlern, oder wenn ein Schöffe sich nicht Regelkonform verhalten hat bspw..
Allerdings diskutiert man gerade darüber, ob man dieses Gesetz nicht abändert, sodaß bei Taten die nicht verjähren (dürften) der Täter sein ganzes Leben damit rechnen muss erneut angeklagt zu werden.
Das finde ich persönlich falsch. Was wenn bspw. ein Mörder verurteilt wurde und später aufgrund neuer Beurteilungen oder Schwere der Tat nochmal verurteilt wird? Aufgrund eines erneuten Verfahrens.
Der Nächste Punkt, der für Deutschland typisch ist, man fängt bei Mördern an und nach einiger Zeit fordert man das Gleiche für Temposünder und Unterhaltspreller anzuwenden.
Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen, etwas womit besonders deutsche Politiker so ihre Probleme haben.
[re:3] RegularReader am 19.02. 14:28
+ -1
@tommit: Dass es keine Kenntnis ist, steht in meinem ersten Teilsatz -.-
[o5] RegularReader am 19.02. 13:46
+1 -3
Filesharing? Das macht noch jemand bzw. so viele, dass es ein Problem wäre?
[re:1] wertzuiop123 am 19.02. 13:57
+ -
@RegularReader: Macht schon noch wer. https://www.bestvpn.com/privacy-news/most-torrented-movies/ Und das ist nur torrent (glaub nur Downloadzahlen aus USA & UK?)
[re:2] Bautz am 19.02. 14:06
+3 -
@RegularReader: Ja, das wird noch gemacht. Auch aus Deutschland, halt mit entsprechendem VPN. In anderen Ländern ohne Abmahnwahn ist es noch üblicher. Erzähl mal nem Rumänen was von Abmahnungen, die lachen dich einfach mal spontan aus.

Insgesamt bin ich der Meinung: Ja, illegales Filesharing gehört bestraft. Aber nicht zugunsten der Content-Mafia wie aktuell mit Abmahnungen üblich, sondern z.B. mit Sozialstunden.
[re:1] iPeople am 19.02. 14:17
+1 -2
@Bautz: Du wirfst Straf-Und Zivilrecht irgendwie durcheinander.
[re:1] Bautz am 20.02. 07:59
+1 -
@iPeople: Nein, bringe ich nicht. Ich zweifel nur eben genau an dass solche Vergehen Zivilrecht und kein Strafrecht sind. Diebstahl läuft ja auch unter Strafrecht und nicht Zivilrecht.
[re:2] Winnie2 am 19.02. 14:50
+1 -1
@Bautz:
In Deutschland wurde das gesamte Gebiet Urheberrecht per Gerichtsbeschluss zum Zivilrecht erklärt.
Bedeutet: Private Urheberrechtsverletzungen werden rein auf dem zivilrechtlichen Weg verfolgt.
Strafrecht gilt nur noch für die gewerblichen Vertrieb von "Raubkopien", aber nicht für Filesharing.

Und hier gibt es leider das Problem der falsch ermittelten IP-Adressen. Man kann dadurch abgemahnt werden und hat dann kaum eine Chance seine Unschuld zu beweisen.
Im Zivilrecht gewinnt derjenige der den Richter mit den besseren Argumenten und Beweisen überzeugen kann; im Zweifel für den Angeklagten gilt nur im Strafrecht.
Und da muss man locker mal an die 1000+ € pro Fall zahlen falls man seine Unschuld nicht beweisen kann.
[o6] Rakiem am 19.02. 15:32
+ -3
Dachte Torrents wären schon lange Tot. 1-Click-Hoster und fertig ist das Thema.
[re:1] LastFrontier am 19.02. 15:43
+ -1
@Rakiem: 1-Click-Hoster werden genauso platt gemacht. Und wenn jemand den Hoster auf illegalen Content hinweist, wird dieser auch entfernt. Genauso auch im UseNet. Auch dort wird gelöscht.
Selbst blosse Links zu illegalen Content können geahndet werden. Portalbetreiber müssen sehr genau aufpassen was da so alles verlinkt wird.
Und als nächstes sind die ganzen Streamingnutzer dran. Rechtliche Grundlage ist bereits vorhanden.
[re:1] Winnie2 am 19.02. 18:34
+1 -
@LastFrontier:
1-Click-Hoster können nur einfach platt gemacht werden falls diese in einem Land stehen in denen solche Verstöße rechtlich geahndet werden können.
Das wird schwierig irgendeinen Filehoster der auf einer Südseeinsel sitzt zu irgendetwas zu veranlassen...
Denn auf einer solchen gilt weder EU-Recht, noch US-Recht.
[re:1] LastFrontier am 20.02. 10:14
+ -1
@Winnie2: US-Recht gilt immer und überall. Im Zweifgel wird bombardiert ;-)
[o7] Memfis am 19.02. 16:49
+5 -
Lachhaft. Für ein derartiges Kapitalverbrechen wie Filesharing kann es nur eine halbwegs angemessene Strafe geben: Erhängen, erschießen, Gipftspritze, Vierteilen und zur Sicherheit dann noch Verbrennen. Die Überreste werden in einem millitärisch bewachten Geheimkomplex in einer Bleiurne sicherungsverwahrt. Etwaiger Besitz wie Immobilien werden vernichtet.

Irgendwelche Einwände?
[re:1] Tomarr am 19.02. 18:07
+ -
@Memfis: Nein, geht nicht. Diese Strafe gibt es schon wenn du als Schotte gegen die Engländer kämpfst. Musst also noch ein bisschen was drauf legen.
[re:2] DaSoul am 20.02. 07:27
+1 -
@Memfis: Ja, das mit den Imobilien is schon bisschen hart.
[re:1] Memfis am 20.02. 08:25
+ -
@DaSoul: Hey, geht doch nix über Sippenhaft.
[o8] andi1983 am 19.02. 18:09
+2 -
Ja am besten ab in den Bau (Achtung Ironie).

Das wäre dann der Moment, indem jemand, welcher ein Lied, oder Film geladen hat, härter bestraft wird,
als so mancher Fall der heutigen Zeit, die Frauen angrapschen, vergewaltigen, oder andere mit Messer bedrohen, oder zustechen. Die verlassen lachend das Gericht.
[re:1] Memfis am 19.02. 18:12
+5 -1
@andi1983: Willkommen im Kapitalismus
[o9] starship am 20.02. 07:08
+4 -
WF, könntet Ihr mal damit aufhören, Urheberrechtsverletzungen mit Filesharing auf eine Stufe zu stellen?
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