[o1] bestermann69
am 15.12. 15:38
+14
-23
Egal wie man zu dem Verfahren, bzw der USA steht.
Dieser Abzocker und Täuscher, gehört bis an sein Lebensende in den Knast.
Hier hat es ausnahmsweise mal den richtigen getroffen und anstatt das man das sieht, wird er auch noch von Leuten verteidigt, weil er sich versucht hat bei den "kleinen" normal Bürgern einzuschleimen, in dem er sich als anti-US und anti-DRM Held inszeniert hat.
Wäre er Politiker oder Öl Scheich, hätte ihm jeder Lebenslange gewünscht. Lasst euch nicht so blenden, der Typ ist ein Verbrecher und hat das alles genau so verdient.
Dieser Abzocker und Täuscher, gehört bis an sein Lebensende in den Knast.
Hier hat es ausnahmsweise mal den richtigen getroffen und anstatt das man das sieht, wird er auch noch von Leuten verteidigt, weil er sich versucht hat bei den "kleinen" normal Bürgern einzuschleimen, in dem er sich als anti-US und anti-DRM Held inszeniert hat.
Wäre er Politiker oder Öl Scheich, hätte ihm jeder Lebenslange gewünscht. Lasst euch nicht so blenden, der Typ ist ein Verbrecher und hat das alles genau so verdient.
@bestermann69: Lebenslange Haft für was?
Es geht um den Betreiber eines One-Click-Hosters, er hat nicht mal selbst das Urheberrecht verletzt, das waren die Nutzer.
Mit der Einstellung kann man alle für immer wegsperren, die einem Webspace verkaufen.
Es geht um den Betreiber eines One-Click-Hosters, er hat nicht mal selbst das Urheberrecht verletzt, das waren die Nutzer.
Mit der Einstellung kann man alle für immer wegsperren, die einem Webspace verkaufen.
[re:1] bestermann69
am 15.12. 15:49
@otzepo: Es geht mir nicht nur darum, was hier in dem Verfahren vorgeworfen wird.
Der hat in seinem Leben so viele Leute übers Knie gelegt, dass er es alleine dafür schon verdienen würde. Aber dafür sind entweder alle zu jung oder zu verblendet, um das zu sehen.
Wer den verteidigt, gehört selber weggesperrt, oder noch besser, genau so abgezockt zu werden, wie er es mit genug Leuten gemacht hat.
Der hat in seinem Leben so viele Leute übers Knie gelegt, dass er es alleine dafür schon verdienen würde. Aber dafür sind entweder alle zu jung oder zu verblendet, um das zu sehen.
Wer den verteidigt, gehört selber weggesperrt, oder noch besser, genau so abgezockt zu werden, wie er es mit genug Leuten gemacht hat.
@bestermann69: Du hast das Rechtssystem anscheinend nicht verstanden.
Nur weil du eine Person nicht ausstehen kannst gehört sie nicht lebenslang weggesperrt. Man geht davon aus, dass sich ein Mensch rehabilitieren kann. Es geht hier nicht um einen Massenmörder, der sich nicht ändern kann, es geht hier um Banalitäten wie Betrug, Geldwäsche und Urheberrechtsverletzungen.
Was schon keinen Sinn ergibt, was hat Amerika damit am Hut. Die Server standen in Neuseeland, er lebt in Neuseeland und er ist deutscher Staatsbürger. Wenn er in Deutschland wär wär er sicher und würde für seine Taten wohl höchstens drei Jahre bekommen.
Nur weil du eine Person nicht ausstehen kannst gehört sie nicht lebenslang weggesperrt. Man geht davon aus, dass sich ein Mensch rehabilitieren kann. Es geht hier nicht um einen Massenmörder, der sich nicht ändern kann, es geht hier um Banalitäten wie Betrug, Geldwäsche und Urheberrechtsverletzungen.
Was schon keinen Sinn ergibt, was hat Amerika damit am Hut. Die Server standen in Neuseeland, er lebt in Neuseeland und er ist deutscher Staatsbürger. Wenn er in Deutschland wär wär er sicher und würde für seine Taten wohl höchstens drei Jahre bekommen.
[re:1] bestermann69
am 15.12. 16:03
@otzepo: Nicht ausstehen =! auf seine verbrecherische Vergangenheit hinweisen.
So wie er gelebt hat, bzw genug von seinem geklauten Geld bei Seite geschafft hat, um selbst nach Verurteilungen so weiter leben zu können, zeigt das er keineswegs rehabilitiert ist.
So wie er gelebt hat, bzw genug von seinem geklauten Geld bei Seite geschafft hat, um selbst nach Verurteilungen so weiter leben zu können, zeigt das er keineswegs rehabilitiert ist.
@bestermann69: Redest du vom Insiderhandel? Mit Kimvestor hat er Geld gemacht und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Da hat er auch kein Geld zur Seite geschafft, er musste nur 10% der Gewinne an den deutschen Staat abdrücken.
Straftat begangen, verurteilt, Bewährung durchgestanden = rehabilitiert. Der Eintrag müsste sogar schon aus seinem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht sein, so lange wie das her ist.
Straftat begangen, verurteilt, Bewährung durchgestanden = rehabilitiert. Der Eintrag müsste sogar schon aus seinem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht sein, so lange wie das her ist.
@otzepo: Siehe u.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Kim_Dotcom#Werdegang:
Kim Dotcom ist ein in Neuseeland ansässiger Internetunternehmer. Er ist Gründer der Sharehoster Megaupload und Mega. Dotcom trat zuerst als Black-Hat-Hacker, später als Unternehmer an die Öffentlichkeit, Tätigkeiten, die ihm auch mehrere rechtskräftige Verurteilungen einbrachten. Siehe unten nachfolgend. Seit 2012 ermittelt das FBI wegen mutmaßlicher Verletzungen des US-amerikanischen Copyright-Law im Zusammenhang mit Megaupload.
Verurteilung wegen Computerbetruges, Aktenzeichen: 6 KLs 315 Js 18225/94
"Kimble" erneut auf Bewährung verurteilt In: Stern online vom 11. November 2003
USA gehen gegen Datei-Speicherdienst Megaupload vor. In: NZZ Online vom 20. Januar 2012
Richter geben Kim Schmitz Recht In: FAZ online vom 31. Mai 2013
usw....usw...usw...
Offensichtlich macht er immer wieder so krumme Touren.
Kim Dotcom ist ein in Neuseeland ansässiger Internetunternehmer. Er ist Gründer der Sharehoster Megaupload und Mega. Dotcom trat zuerst als Black-Hat-Hacker, später als Unternehmer an die Öffentlichkeit, Tätigkeiten, die ihm auch mehrere rechtskräftige Verurteilungen einbrachten. Siehe unten nachfolgend. Seit 2012 ermittelt das FBI wegen mutmaßlicher Verletzungen des US-amerikanischen Copyright-Law im Zusammenhang mit Megaupload.
Verurteilung wegen Computerbetruges, Aktenzeichen: 6 KLs 315 Js 18225/94
"Kimble" erneut auf Bewährung verurteilt In: Stern online vom 11. November 2003
USA gehen gegen Datei-Speicherdienst Megaupload vor. In: NZZ Online vom 20. Januar 2012
Richter geben Kim Schmitz Recht In: FAZ online vom 31. Mai 2013
usw....usw...usw...
Offensichtlich macht er immer wieder so krumme Touren.
[re:2] Alexmitter
am 15.12. 16:01
[re:3] yournightmare
am 15.12. 17:24
@bestermann69: Es gibt kein "er hat das so verdient" in einer Demokratie. Entweder er ist schuldig, weil er irgendwelche Gesetze gebrochen hat oder halt nicht. Vielleicht ist er sogar schuldig. Aber lebenslang ist sicher nicht das richtige Strafmaß. 2 Jahre auf Bewährung sollte eigentlich ausreichen.
@otzepo: Nun, otzepo, bestermann69 formuliert etwas übertrieben hart. Aber nehmen wir mal Deinen Hinweis mit "...Es geht um den Betreiber eines One-Click-Hosters, er hat nicht mal selbst das Urheberrecht verletzt, das waren die Nutzer...". Wenn Du es sooo sehen willst, hat er vielleicht nicht mal selbst das Urheberrecht verletzt. Aber er hat bewuisst dafür die Möglichkeit geschaffen und hat es nicht verhindert, sehr wohl wissend was da abläuft! Denn DU schreibst ja auch selbst in diesem Zusammenhang, er war der Betreiber des One-Click-Hosters! Er hat also einer Straftat Vorschub geleistet! UND deshalb gehört auch er bestraft / verurteilt!
Ausserdem: Er ist / war Gründer der Sharehoster Megaupload und Mega. Dotcom trat zuerst als Black-Hat-Hacker, später als Unternehmer an die Öffentlichkeit, Tätigkeiten, die ihm auch mehrere rechtskräftige Verurteilungen einbrachten. Also hat er sich auch vorher schon rechtswidrig verhalten.
Er ist kein Opfer! Er ist kein Unschuldslamm. Er ist eher ein Internet-Betrüger, ob´s gefällt oder nicht! UND Idealist war er ja wohl auch nicht, sooo wie er abkassiert hat!
Ausserdem: Er ist / war Gründer der Sharehoster Megaupload und Mega. Dotcom trat zuerst als Black-Hat-Hacker, später als Unternehmer an die Öffentlichkeit, Tätigkeiten, die ihm auch mehrere rechtskräftige Verurteilungen einbrachten. Also hat er sich auch vorher schon rechtswidrig verhalten.
Er ist kein Opfer! Er ist kein Unschuldslamm. Er ist eher ein Internet-Betrüger, ob´s gefällt oder nicht! UND Idealist war er ja wohl auch nicht, sooo wie er abkassiert hat!
@Kiebitz: Ich finde ihn ja auch unsympathisch, sehe aber keinen Grund für eine Verurteilung. Mit OneDrive kannst du genau so gut Urheberrechte verletzen...
https://youtu.be/o0Wvn-9BXVc
https://youtu.be/o0Wvn-9BXVc
@otzepo: Deine Ansicht. Ok. Ich sehe das aber rechtlich halt anders und habe es versucht entsptechend zu begründen.
@Kiebitz: Aber wie würdest du es denn besser machen? Es kann ja nicht die Lösung sein, One-Click-Hoster zu verbieten. Das sind praktische Dienste, die man auch für legale Aktivitäten nutzen kann.
Die darüber abgewickelten Straftaten zu verhindern, ist auch nicht möglich, denn dafür müsste der Betreiber des Hosters in jeden einzelnen Upload reinschauen und den Inhalt identifizieren bzw. beurteilen, ob das nun urheberrechtlich geschütztes Material ist oder ob der Papa sein Urlaubsvideo hochgeladen hat. Wenn die hochgeladene Datei nicht gerade starwars8.iso heißt und 8GB groß ist, ist das ein Ding der Unmöglichkeit.
Nicht einmal berücksichtigt, dass es für jeden ein Leichtes ist, seine Daten vor dem Upload zu verschlüsseln und somit jeglichem Einblick Dritter zu entziehen. Ich nutze meine Clouddienste auch kaum noch unverschlüsselt dankt Tools wie Boxcryptor.
Das macht es schon von vornherein technisch unmöglich für den Betreiber in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob er das löschen muss oder nicht.
D.h. klar, JEDER Mensch weiß ganz genau, wenn er Betreiber eines solchen Dienstes oder Cloudspeichers ist, dass darüber mit SICHERHEIT etliche illegale Uploads gemacht werden. Das weiß Microsoft, das weiß Google, das weiß Dropbox. Die können es jedoch auch nicht verhindern. Aber keiner würde wagen zu behaupten, Microsoft ist ein Betrüger/Straftäter, weil sie wissentlich zulassen, dass Leute Illegales über ihre Cloud machen. Das tun sie nämlich, weil sie halt nix dagegen machen können.
Die darüber abgewickelten Straftaten zu verhindern, ist auch nicht möglich, denn dafür müsste der Betreiber des Hosters in jeden einzelnen Upload reinschauen und den Inhalt identifizieren bzw. beurteilen, ob das nun urheberrechtlich geschütztes Material ist oder ob der Papa sein Urlaubsvideo hochgeladen hat. Wenn die hochgeladene Datei nicht gerade starwars8.iso heißt und 8GB groß ist, ist das ein Ding der Unmöglichkeit.
Nicht einmal berücksichtigt, dass es für jeden ein Leichtes ist, seine Daten vor dem Upload zu verschlüsseln und somit jeglichem Einblick Dritter zu entziehen. Ich nutze meine Clouddienste auch kaum noch unverschlüsselt dankt Tools wie Boxcryptor.
Das macht es schon von vornherein technisch unmöglich für den Betreiber in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob er das löschen muss oder nicht.
D.h. klar, JEDER Mensch weiß ganz genau, wenn er Betreiber eines solchen Dienstes oder Cloudspeichers ist, dass darüber mit SICHERHEIT etliche illegale Uploads gemacht werden. Das weiß Microsoft, das weiß Google, das weiß Dropbox. Die können es jedoch auch nicht verhindern. Aber keiner würde wagen zu behaupten, Microsoft ist ein Betrüger/Straftäter, weil sie wissentlich zulassen, dass Leute Illegales über ihre Cloud machen. Das tun sie nämlich, weil sie halt nix dagegen machen können.
@mh0001: 1.) siehe Urteil Hanseatische Oberlandesgericht geurteilt (Az. 5 U 87/09) gegen Rapidshare.
2.) Speicherort finden durch Autor, beim Hoster anzeigen, auf Löschung warten! Dieses Verfahren nennt sich NTD - Notice and Take Down. Innerhalb von 24 Stunden muss nach internationalem Recht das illegale Angebot verschwunden sein und auch damit kann man den Piraten den Spaß verderben. Keine Löschung = Urheberrechtsverletzung. Hoster hat ja nmun Kenntnis.
3.) Das Landgericht München hat eindeutig zugunsten der Kläger entschieden. Demnach müssen Sharehoster schon ab dem ersten Hinweis auf illegale Downloads Schadensersatz leisten, wenn sie keine wirksamen Gegenmaßnahmen einleiten.
4.) Schon jetzt müssen Filehoster illegal hochgeladene Werke entfernen, wenn sie Hinweise darauf erhalten, um nicht für Rechtsverletzungen zu haften.
5.) Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus entschieden, dass für Anbieter erweiterte Prüfplichten gelten können, wenn sie Urheberrechtsverletzungen durch die konkrete Ausgestaltung ihres Dienstes fördern. Erhalten sie Hinweise auf Rechtsverletzungen über ihren Dienst, können sie etwa zur Nachprüfung verpflichtet sein.
Du: "...Die darüber abgewickelten Straftaten zu verhindern, ist auch nicht möglich, denn dafür müsste der Betreiber des Hosters in jeden einzelnen Upload reinschauen..." Aber mit gezielten Nachprüfungen / Downloads von solchen "Diensten" kann ich kontrollieren was die anbieten bzw. ob die urheberrechtsrelevante Daten speichern und zum Abruf bereitstellen. Und das ist nun eindeutig verboten. Hier mit extremen Strafen ansetzten erhöht das Risiko dieser "Dienste" unkalkulierbar und enorm und irgendwann sicher auch abschreckend.
2.) Speicherort finden durch Autor, beim Hoster anzeigen, auf Löschung warten! Dieses Verfahren nennt sich NTD - Notice and Take Down. Innerhalb von 24 Stunden muss nach internationalem Recht das illegale Angebot verschwunden sein und auch damit kann man den Piraten den Spaß verderben. Keine Löschung = Urheberrechtsverletzung. Hoster hat ja nmun Kenntnis.
3.) Das Landgericht München hat eindeutig zugunsten der Kläger entschieden. Demnach müssen Sharehoster schon ab dem ersten Hinweis auf illegale Downloads Schadensersatz leisten, wenn sie keine wirksamen Gegenmaßnahmen einleiten.
4.) Schon jetzt müssen Filehoster illegal hochgeladene Werke entfernen, wenn sie Hinweise darauf erhalten, um nicht für Rechtsverletzungen zu haften.
5.) Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus entschieden, dass für Anbieter erweiterte Prüfplichten gelten können, wenn sie Urheberrechtsverletzungen durch die konkrete Ausgestaltung ihres Dienstes fördern. Erhalten sie Hinweise auf Rechtsverletzungen über ihren Dienst, können sie etwa zur Nachprüfung verpflichtet sein.
Du: "...Die darüber abgewickelten Straftaten zu verhindern, ist auch nicht möglich, denn dafür müsste der Betreiber des Hosters in jeden einzelnen Upload reinschauen..." Aber mit gezielten Nachprüfungen / Downloads von solchen "Diensten" kann ich kontrollieren was die anbieten bzw. ob die urheberrechtsrelevante Daten speichern und zum Abruf bereitstellen. Und das ist nun eindeutig verboten. Hier mit extremen Strafen ansetzten erhöht das Risiko dieser "Dienste" unkalkulierbar und enorm und irgendwann sicher auch abschreckend.
[re:2] PCTechniker
am 15.12. 17:58
@bestermann69: lass Dir von den anderen nichts sagen ... ich weiß nicht, was die über Kim wissen und was nicht. Aber Du hast völlig recht.
[re:3] Lord Laiken
am 15.12. 19:30
Tragisch, sein größter Fehler war dass er aus der Grauzone raus wollte und 2011 damit anfing bekannte Künstler für einen neuen Dienst anzuwerben. Die Künstler wären an den Einnahmen beteiligen worden. Was letztendlich den "etablierten" Contentanbietern mehr Sorgen bereitete als "nur" die bis dahin bestehende Möglichkeit zur Verbreitung von illegalen Kopien über Megaupload. Wie die bisher "etablierten" Contentanbieter mit Hilfe ihrer "Freude" im US-Justzministerium darauf reagierten ist ja hinlänglich bekannt.