@andy01q: Man kann wohl als Lehrer davon ausgehen, dass jeder Schüler ein Smartphone oder Notebook besitzt oder nutzen kann.
@Kendrick: Geogebra aufm Smartphone wenn die meisten andren ein Notebook haben macht sicher kein Spaß. Und das alle ein Notebook haben wette ich dagegen.
@Kendrick: Da bin ich anderer Meinung: kann man nicht. Genauso bei Arbeitgebern. Es ist Privatsache, ob man ein smartphone hat und wie man es nutzt. Der AG darf die Nutzung bei der Arbeit verbieten, und ich darf es genauso weglassen oder nicht-besitzen. Erstrecht, wenn die Eltern das erlauben müssten. Das Bedienen-können darf man mE auch nicht einfach vorraussetzen, da man es vorher ja gelernt haben müsste (was in der Schule evtl. der Fall war), sofern es nicht angeboren war.
@andy01q: Es entstehen für Schüler keine Kosten da wir in Deutschland die Lehrmittelfreiheit haben. Wenn es im Elternhaus keinen Rechner gibt bzw. die Eltern nicht die finanziellen Mittel haben muss das ganze von der Schule, wenn auch nur Leihweise, bereitgestellt werden, sofern es für den Unterricht Vorausgesetzt wird.
@Cheeses: In RLP gibt es keine Lehrmittelfreiheit, Bildung ist Ländersache.
@Cheeses: HAHahaha, der war gut. Glaubst du das wirklich selber?
Wenn ja stell mal nen Antrag auf nen Laptop, Smartphone oder PC. Die Lehrer bekommen das ganze noch nicht mal gestellt und müssen es sich selber kaufen.
@Bloodsaw: Schüler/Eltern zahlen das aus eigener Tasche Lehrer können das Absetzen. Aber nix mit Lehrmittelfreiheit. Stimmt vollkommen.
@andy01q: Es ist sicher etwas ungünstig ausgedrückt.
Wenn an der Schule bereits mit Computertechnik gearbeitet wird, dann entstehen durch die für Schüler kostenlose Software keine Zusatzkosten zum bestehenden System. (Natürlich könnte es jetzt welche treffen, die deswegen eine größere Festplatte brauchen.)
Gemeint war aber sicher der Vergleich zum GTR, der explizit für diese Aufgabe angeschafft werden müsste und nicht für andere Aufgaben mitgenutzt werden kann.